Mehr Sicherheit für Fußgänger und weniger nasse Füße für Anlieger

Landesdirektion Sachsen genehmigt Ausbau der Ortsdurchfahrt in Uhyst am Taucher

Die Landesdirektion Sachsen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 18. August 2022 den Ausbau der Ortsdurchfahrt von Uhyst am Taucher genehmigt.


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Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) über Baurecht.

»Gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger von Uhyst am Taucher: Die neue Ortsdurchfahrt ist genehmigt. Damit ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zum Ausbau der Taucherwaldstraße erreicht. Die erstmalige Anlage eines Fußweges wird den Verkehr im Ort zukünftig sicherer und komfortabler machen. Nicht zuletzt wird die Neuordnung der Regenentwässerung in Zukunft Gewitter- oder Starkregenereignissen das Gefahrenpotential nehmen. In der Vergangenheit hatte Niederschlagswasser immer wieder Grundstücke überflutet.« erklärt die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar, zum Vorhaben.

Die Ortsdurchfahrt ist Teil der Staatsstraße S 101. Diese verbindet östlich von Bischofswerda die S 111 (ehemalige B 6) mit der Autobahn A 4 und dient so als Autobahnzubringer.

Auf der Basis der genehmigten Planung wird das LASuV die Ortsdurchfahrt auf ihrer gesamten Länge von rund 1.000 Metern ausbauen. Dabei wird die Fahrbahn auf eine einheitliche Breite von 6,00 Metern gebracht. Des Weiteren ist - gleichfalls über die gesamte Länge – ein einseitiger Gehweg vorgesehen. Dieser verläuft vom südlichen Ortsrand bis zu Einmündung der Kreisstraße K 7271 auf der westlichen Straßenseite. Von dort bis zum nördlichen Ende des Ortsteils ist der Gehweg an der östlichen Straßenseite geplant.

Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Regenentwässerung. Zentrales Element ist der Bau eines neuen Regenwasserkanals für die Straße einschließlich neuer Einläufe. Der Kanal wird das von der Straße ablaufende Regenwasser sicher aufnehmen und ableiten und so die Anliegergrundstücke vor Überflutungen schützen. Des Weiteren werden am südlichen Ortsrand eine Regenwasserversickerung (Rigole) und im Westen ein Regenrückhaltebecken errichtet. 

Gegenwärtig ist die Trassierung der Straße mangelhaft. Insbesondere schwankt die Breite der Straße zwischen 4,70 Meter und 6,00 Meter. Des Weiteren fehlt es an Gehwegen. Fußgänger müssen die unbefestigten Randstreifen nutzen. Zudem sind die Regenentwässerungsanlagen sanierungsbedürftig, zum Teil unterdimensioniert. In der Folge werden die Anliegergrundstücke bei Starkniederschlägen teilweise mit von der Straße abfließenden Wasser überflutet.

Der Planfeststellungsbeschluss wird öffentlich ausgelegt. Auslegungsort und Auslegungszeitraum werden vorab öffentlich bekanntgemacht.

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