Minderung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor

Verkehr/Antwort

Aufgrund der Überschreitung der Jahresemissionsmenge des Verkehrssektors im Jahr 2021 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Sofortprogramm vom 13. Juli 2022 vorgelegt, „um der Verpflichtung aus Paragraf 8 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) nachzukommen“.


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Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3044).

Das Ministerium werde bei der Erarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen für dieses Sofortprogramm von einem wissenschaftlichen Gutachterkonsortium unterstützt, heißt es weiter. Während der Erstellung des Sofortprogramms seien die veröffentlichten Maßnahmen erwogen worden. Durch die von den Gutachtern verwendeten Modelle würden Wechselwirkungen zwischen Maßnahmen berücksichtigt. Der Bewertung liege die Sektorabgrenzung gemäß Klimaschutzgesetz zugrunde, schreibt die Regierung. „Nach einer gutachterlichen Bewertung durch die Gutachter des BMDV entstünde eine Minderung von rund 13 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2030“, heißt es in der Antwort.

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