Mindestabstand beachten!

Mindestabstand beachten!
Mindestabstand beachten!

Gemeinsame Mitteilung des ADFC und der Stadt Sankt Augustin

ADFC weist mit Bannern darauf hin, dass der Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Radfahrenden gilt.


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Seit April 2020 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kraftfahrzeugführende beim Überholen von Radfahrenden einen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts einzuhalten haben. Doch dies wird nach den Erfahrungen von Yannick Jakubowski, Pressesprecher des ADFC Siegburg nicht von allen Autofahrenden beachtet. Deshalb initiierte er im ADFC Bonn-Rhein-Sieg eine „Banner-Aktion“, bei der auf 4x1 m großen Bannern auf den einzuhalten Mindestabstand hingewiesen wird.

Bis Ende Januar hängen zwei dieser Banner auf der Brücke über die Rathausallee und die Ost-West-Spange in Sankt Augustin. Für Manfred Monreal, Co-Sprecher des ADFC in Sankt Augustin ist die Aktion aber auch noch aus einem anderen Grund wichtig und nötig: „Viele Autofahrer gehen irrtümlich davon aus, dass bei einem vorhandenen Schutzstreifen der Mindestabstand nicht eingehalten werden muss.“

Bürgermeister Max Leitterstorf unterstützt die Aktion des ADFC ausdrücklich: „Viele Radfahrende erleben alltäglich zu enges Überholen und es schreckt viele Menschen vom Radfahren ab. Gemeinsam mit dem ADFC möchte ich für die Abstandspflicht mehr Bewusstsein schaffen und ein besseres Miteinander mit mehr Sicherheit im Straßenverkehr erreichen.“

Stadt Sankt Augustin direkter Link zum Artikel