Mobilitätsprämie soll in 250.000 Fällen gezahlt werden

Finanzen/Antwort

Die Mobilitätsprämie, die Steuerpflichtige beanspruchen können, bei denen das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet, soll nach Erwartungen der Bundesregierung in 250.000 Fällen gezahlt werden.


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Wie es in einer Antwort der Regierung (20/1441) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1114) heißt, werde zwar die Zahl der Steuerpflichtigen, die ab dem Veranlagungszeitraum 2021 einen Anspruch auf die Mobilitätsprämie geltend gemacht haben, statistisch erfasst. Allerdings liege die Aufbereitung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für den Veranlagungszeitraum 2021 erst mit einem Zeitverzug von mehreren Jahren vor. Nach bisherigen Schätzungen könnten die Steuermindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte in den Jahren 2021 bis 2023 pro Jahr rund 40 Millionen Euro betragen.

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