Umtausch der Führerscheine
Die Führerscheinstelle Erfurt informiert, dass Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 verpflichtet sind, ihren „alten Papierführerschein“ umzutauschen
Die Führerscheinstelle Erfurt informiert, dass Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 verpflichtet sind, ihren „alten Papierführerschein“ umzutauschen.
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