Umtausch der Führerscheine

Die Führerscheinstelle Erfurt informiert, dass Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 verpflichtet sind, ihren „alten Papierführerschein“ umzutauschen

Die Führerscheinstelle Erfurt informiert, dass Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 verpflichtet sind, ihren „alten Papierführerschein“ umzutauschen.


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Betroffen sind Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt worden. Der Umtausch hat bis zum 19. Juli 2022 zu erfolgen.

Für die Vorsprache im Bürgeramt ist vorab online ein Termin zu vereinbaren.

Wurde der Führerschein vor 1999 außerhalb von Erfurt ausgestellt, ist vor dem Termin eine Karteikartenabschrift bei der ursprünglich erteilenden Fahrerlaubnisbehörde anzufordern. Diese ist an die Fahrerlaubnisbehörde Erfurt zu senden. Alternativ kann die VK30 („graue Karte“, die vor 1982 dem Fahrerlaubnisinhaber mit nach Hause gegeben wurde), sofern vorhanden, zum Termin mitgebracht werden. Die Daten aller jemals erworbenen Fahrerlaubnisklassen müssen zum Umtauschtermin lückenlos vorliegen.

Im nächsten Schritt sind alle Personen der Jahrgänge 1959 bis 1964 aufgefordert, ihren Führerschein umzutauschen, als Frist steht hier der 19. Januar 2023. Die Führerscheinstelle bittet jedoch, dazu vorzugsweise erst ab 20. Juli 2022 einen Umtauschtermin zu buchen.

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