Verlagerung von Schwertransporten auf Schiene und Flüsse
Verkehr/Antwort
Durch die Verlagerung von Großraum- und Schwertransporten von der Straße auf Wasserstraße und Schiene und eine Umsetzung der Regelung zur übermäßigen Straßenbenutzung laut Paragraf 29 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) kann aus Sicht der Bundesregierung die Belastung der Brücken an Bundesfernstraßen reduziert werden.
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