Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr – auch im Parkhaus

„Tag der Verkehrssicherheit“ setzt sich für vorbildliches Verhalten ein

Am 18. Juni 2022 ruft der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) zum 18. Mal den „Tag der Verkehrssicherheit“ aus, diesmal mit dem Schwerpunkt auf den Straßenverkehrsregeln und ihrer Bedeutung für die Sicherheit vieler Menschen.


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Der Bundesverband Parken e.V. unterstützt den Aktionstag und das damit verbundene Ziel „Vision Zero“ zur Senkung der Zahl der Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf null. Auch in Parkhäusern und Tiefgaragen stehen die Straßenverkehrsregeln im Zentrum eines vorsichtigen und rücksichtsvollen Miteinanders – dazu zählt der Schulterblick ebenso wie die Beachtung von Geschwindigkeits- und Vorfahrtsregeln.

Parken im Parkhaus für mehr Sicherheit

Wer im Parkhaus parkt, schafft Platz am Straßenrand und sorgt dadurch für mehr Sicherheit und Sichtbarkeit insbesondere von Fußgängern und Radfahrern. Laut Unfallforschung geschieht etwa jeder fünfte Unfall dieser Gruppe im Zusammenhang mit am Straßenrand geparkten Fahrzeugen, da wichtige Sichtachsen verdeckt werden können. Je weniger Autos entlang der Straße parken, desto höher also die Wahrscheinlichkeit, dass Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer am Straßenrand bemerkt werden und einen besseren Blick auf das Verkehrsgeschehen haben.

Der Bundesverband Parken e.V. fordert zum „Tag der Verkehrssicherheit“:

  1. Um Unfälle zu vermeiden, sollten Parkplätze am Straßenrand zurückgebaut bzw. für andere Nutzungen umgewidmet werden, z.B. als Fahrradstellplätze oder als Aufenthaltsmöglichkeit.
  2. Eine moderne Parkraumpolitik, die Flächenpotenziale im öffentlichen Raum freisetzt, sollte als wesentliches Steuerungsinstrument für mehr Sicherheit im Straßenverkehr eingesetzt werden.
  3. Falsch- und Schwarzparken am Straßenrand sollten nicht als Kavaliersdelikt betrachtet werden.
  4. Parksuchverkehre sollten vermieden werden, um das Verkehrsaufkommen und Umweltbelastungen möglichst gering zu halten.
Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr – auch im Parkhaus - Anhang 1
Bundesverband Parken e.V.