Zwölf statt sechs Monate: Ukrainische Flüchtlinge dürfen mit ihren Führerscheinen ein weiteres halbes Jahr fahren
Verlängerung schafft Planungssicherheit und erleichtert Mobilität
Inhaber gültiger ukrainischer Führerscheine mit Wohnsitz in Sachsen dürfen ihre Farberlaubnis zwölf statt wie bisher sechs Monate nutzen.
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