16.500 Schildkröten, Geckos und Co. in Mittelhessen

16.500 Schildkröten, Geckos und Co. in Mittelhessen
16.500 Schildkröten, Geckos und Co. in Mittelhessen

RP-Zahl des Monats: Wirbeltiere, die unter Artenschutz stehen, müssen gemeldet werden

Hunde und Katzen zählen sicherlich zu den beliebtesten Haustieren. Doch es geht deutlich exotischer. Auch griechische Landschildkröten, Gelbbrustaras oder Chamäleons werden gerne in Privathand gehalten.


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Sie und viele weitere Wirbeltiere haben gemeinsam, dass sie unter Artenschutz stehen. „Für die Besitzer bedeutet das wiederum, dass sie ihre Tiere melden müssen. In Mittelhessen sind wir die dafür zuständige Behörde“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Aktuell sind in den fünf mittelhessischen Landkreisen 16.500 artgeschützte Tiere gemeldet – unsere „Zahl des Monats“.

Warum möchte die Behörde wissen, wo und wie viele solche Tiere hier leben? „Das geht unter anderem aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung hervor“, erklärt RP-Mitarbeiterin Corinna Vahrenkamp. Sie regeln, welche Verpflichtungen private Halter haben. Und dazu zählt unter anderem die Meldepflicht. „Sie dient dazu, den Handel mit artgeschützten Tieren zu überwachen und die legale Herkunft der Tiere aus Zucht oder rechtmäßiger Einfuhr zu prüfen.“ Die Meldepflicht gilt natürlich auch für den gewerblichen Handel, unter anderem also für Zoo- oder Aquariengeschäfte, die zusätzlich auch für nicht meldepflichtige Tiere und Erzeugnisse einer Buchführungspflicht unterliegen. Die artgerechte Haltung wird von den Veterinärbehörden geprüft, mit denen das Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums eng zusammenarbeitet.

„Bitte melden Sie Ihr artgeschütztes Tier bei uns an, wenn Sie dies noch nicht getan haben. Sie helfen damit den Artenschutzbehörden, den Handel mit gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten zu überwachen, denn leider sind noch immer illegale Wildfänge im Handel“, bittet Corinna Vahrenkamp.

Die meisten der ordnungsgemäß gemeldeten Tiere – circa 11.600 an der Zahl – sind übrigens Reptilien und Amphibien. Wiederum mehr als 9.000 von ihnen sind sogar streng geschützt. Rund 4.300 private und gewerbliche Halter sind beim Regierungspräsidium Gießen gelistet, davon rund 1.000 im Lahn-Dill-Kreis, 700 im Landkreis Limburg-Weilburg, 500 im Vogelsbergkreis, 1.000 im Landkreis Marburg-Biedenkopf und 1.100 im Landkreis Gießen. Die unterschiedliche Verteilung hängt für Corinna Vahrenkamp ganz klar mit der Bevölkerungsdichte zusammen. „Auffällig ist außerdem, dass viele Biologie-Studentinnen und -Studenten artgeschützte Tiere halten.“

Sie anzumelden kostet übrigens nichts. „Uns reicht eine E-Mail mit dem Herkunftsnachweis und einer Bescheinigung, wann und von wem das Tier erworben wurde“, sagt die Artenschützerin. Nicht minder wichtig ist es, Papageien, Geckos und Co. beim RP auch wieder abzumelden, wenn sie verkauft wurden oder aber gestorben sind.

Nicht selten kommt es vor, dass die Tiere ihre Besitzer überleben. Gerade Schildkröten können etliche Jahrzehnte alt werden. Doch was tun, wenn ein Tier geerbt wird? „In dem Fall am besten bei uns melden und mitteilen, wer es übernommen hat. Wir helfen gegebenenfalls sogar dabei, einen geeigneten neuen Platz zu finden“, betont Corinna Vahrenkamp.

Regierungspräsidium Gießen direkter Link zum Artikel