Bedeutender Erfolg für den Schutz der Meere

Deutschland unterzeichnet als einer der ersten Staaten das UN-Hochseeschutzabkommen in New York

Deutschland hat gestern Abend das UN-Hochseeschutzabkommen BBNJ (Biodiversity Beyond National Jurisdiction) unterzeichnet. Außenministerin Annalena Baerbock und Bundesumweltministerin Steffi Lemke haben gemeinsam an der Unterzeichnung in New York teilgenommen.


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Zuvor hatte die internationale Staatengemeinschaft das Abkommen im Juni im Konsens angenommen. Deutschland hatte sich jahrelang für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen eingesetzt. Sobald 60 Staaten das Abkommen ratifiziert haben, tritt es 120 Tage später in Kraft. Ziel ist, dass dies bis zur nächsten UN-Ozeankonferenz 2025 in Frankreich geschieht. Die zügige Ratifizierung hat für Deutschland hohe Priorität. Durch das Abkommen können erstmals weltweit anerkannte Schutzgebiete auf Hoher See ausgewiesen werden, um Ruheräume für die Meeresnatur zu schaffen. 

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Das UN-Hochseeschutzabkommen ist ein wegweisender Schritt für den internationalen Meeresschutz – und ein bedeutender Erfolg für den Multilateralismus. Deutschland hat heute das Abkommen als einer der ersten Staaten unterzeichnet und wird es auch finanziell unterstützen. Das sind wichtige Signale, damit wir jetzt ins Handeln kommen. Erstmals gibt es nun Regeln zum Schutz der Biodiversität in den Weltmeeren. Wir sind auf gesunde Meere bei der Bekämpfung der Klimakrise, der Verschmutzungskrise und der Krise des Artenaussterbens angewiesen. Nun gilt es zügig Schutzgebiete auf der Hohen See auszuweisen, um 30 Prozent der Weltmeere unter strengen Schutz zu stellen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass dieses Abkommen Realität wird. Es geht beim Schutz der Meere um nicht weniger als um den Schutz der Lebensgrundlagen der gesamten Menschheit."

Außenministerin Annalena Baerbock: "Das Abkommen zum Schutz der Hochsee ist ein Hoffnungsschimmer für die ganze Welt. Bisher war es so, dass die Hohe See im Umweltbereich de facto ein rechtsfreier Raum war, auch wenn 2/3 der Ozeane die Hohe See umfassen. Gerade mit Blick auf den Schutz von Biodiversität konnten wir aufgrund dieser Regelungslücke nicht gemeinsam unsere Hohe See schützen. Das ändert sich jetzt mit diesem Abkommen. Und zugleich ist dieses Abkommen auch ein Hoffnungsschimmer für die Vereinten Nationen. Ja, dieser Prozess war lang. 15 Jahre hat es gedauert. Dieser Prozess hat aber auch gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir gemeinsam in den Vereinten Nationen gerade bei schwierigen Themen um Lösungen ringen und bereit sind, dicke Bretter zu bohren. Am Ende können dann Abkommen im Sinne der gesamten Welt zustande kommen."

Das UN-Hochseeschutzabkommen gilt für ein Gebiet, das circa 40 Prozent der Erdoberfläche ausmacht. Es ermöglich, dass Schutzgebiete auf der Hohen See und im sogenannten "Gebiet" (hoheitsfreier Tiefseeboden) ausgewiesen werden können. In diesen Gebieten wird die menschliche Nutzung eingeschränkt. Dies kann zum Beispiel die Fischerei, die Schifffahrt, oder auch den Tiefseebergbau betreffen. Die Vertragsstaatenkonferenz wird hierfür unter anderem mit Organisationen wie der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), der internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) oder regionalen Fischereiorganisationen zusammenarbeiten. Die marine Biodiversität leidet unter dem fortschreitenden Nutzungsdruck auf die Meere, sowie den Auswirkungen des Klimawandels. Die Temperatur der Weltmeere ist dieses Jahr auf ein Rekordhoch gestiegen. Durch Ruhe- und Rückzugsräume können Schutzgebiete als Klimaschutzinstrumente eingesetzt werden, um unter anderem die Resilienz der Ozeane zu stärken. Das Hochseeschutzabkommen ist somit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der VN-Nachhaltigkeitsziele (SDG 13 [Klimaschutz] und SDG 14 [Leben unter Wasser]).

Daneben verpflichtet das UN-Hochseeschutzabkommen Staaten zu Umweltverträglichkeitsprüfungen für relevante menschliche Aktivitäten auf der gesamten Hohen See, um die Auswirkungen auf die Meeresumwelt möglichst gering zu halten. Weiterhin regelt es den Vorteilsausgleich für die Nutzung maringenetischer Ressourcen der Hochsee sowie den Kapazitätsaufbau und Transfer von Meerestechnologie für Entwicklungsländer. 
Besonders erfreulich ist, dass das Abkommen es ermöglicht, Meeresschutzgebiete ggf. auch mit Dreiviertelmehrheit auszuweisen, wenn ein Konsens nicht erreichbar ist, und dass es unmittelbare rechtliche Pflichten der Staaten enthält, die gegebenenfalls auch mithilfe der bewährten Streitbeilegungsmechanismen des UN-Seerechtsübereinkommens geklärt werden können (zum Beispiel vor dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg, dem IGH oder Schiedsgerichten). 

BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel