Beseitigung von Schadholz in den Wäldern

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort - 29.06.2021 (hib 856/2021)

Die Räumung von Schadflächen in den Wäldern wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der Maßnahmengruppe 5F „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ gefördert.


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Ziel der zwischen Bund und Bundesländern abgestimmten Förderung sei die Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald, heißt es in einer Antwort (19/30789) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/30017) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Da die Folgen der Wetterschäden der Jahre 2018 bis 2020 noch nicht vollständig behoben und neue Kalamitäten in den nächsten Jahren nicht auszuschließen seien, soll die Maßnahmengruppe bis auf weiteres im Rahmenplan enthalten bleiben. Die Umsetzung des GAK-Rahmenplans, einschließlich Art und Dauer der zu fördernden Maßnahmen, liege zudem in der Zuständigkeit der Bundesländer.

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