Bundesrat darf Kernpunkt des Düngegesetzes nicht streichen

Gemeinsame Pressemitteilung von BDEW, Aktion Agrar, DNR, DUH, Greenpeace, Global Nature Fund, Ver.di

Einigung mit EU-Kommission beim Düngerecht in Frage gestellt


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Die Bundesregierung setzt mit dem geplanten Düngegesetz die Anforderungen der EU-Kommission zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens im Düngerecht um. Kernpunkte sind hierbei die Rechtsgrundlagen für ein verstärktes Monitoring sowie die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung, die auf betrieblicher Ebene Nährstoffüberschüsse vermeiden soll und hilft, den Düngeeinsatz zu optimieren.

Nach den Vorstellungen des Agrarausschusses soll nun auf der Sitzung des Bundesrates am 29. September 2023 die Stoffstrombilanzierung im Düngegesetz gestrichen werden. Dies gefährdet nach Auffassung der unterzeichnenden Verbände die nachhaltige und verursachungsgerechte Reduzierung des Düngereintrages und stellt die mit der EU-Kommission gefundene Einigung beim Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Frage. Gleichzeitig fehlt damit auch ein wichtiges Element, das zum nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen im Hinblick auf den Eintrag von Düngemitteln wesentlich beitragen kann.

Wir fordern die Bundesländer auf, diesem Vorschlag des Agrarausschusses im Plenum des Bundesrates nicht zuzustimmen, damit mit der Stoffstrombilanzverordnung eine umweltverträgliche Ausrichtung im Düngerecht gewährleistet werden kann.

Wissenschaftlich unterstützt wird die Umsetzung der StoffstrombilanzVO auch durch ein Gutachten von Prof. Taube, Christians-Albrechts-Universität zu Kiel: Entsprechend dem Gutachten ist es zwingend notwendig, das zentrale Kontrollinstrument der StoffstrombilanzVO weiterhin gesetzlich zu verankern, weil es die Stoffeinträge und -austräge eines landwirtschaftlichen Betriebs transparent und präzise festhält und damit die Gewässer vor Nitrateinträgen aktiv schützt.

Verantwortliche in den Verbänden:

  • Jutta Sundermann – Aktion Agrar - Mitbegründerin
  • Lavinia Roveran – DNR - Koordinatorin für Naturschutz und Agrarpolitik
  • Sascha Müller-Kraenner – DUH - Bundesgeschäftsführer
  • Clivia Conrad - Ver.di - Leiterin Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft
  • Martin Hofstetter – Greenpeace – Political Advisor Landwirtschaft
  • Thomas Schäfer - Global Nature – Leiter der Bereiche Naturschutz und Living Lakes & Wasser
  • Michael Berger - WWF – Referent für nachhaltige Landwirtschaft
  • Martin Weyand – BDEW – Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel