Geflügelpest-Risiko während des Herbsts hoch

Geflügelpest-Risiko während des Herbsts hoch
Geflügelpest-Risiko während des Herbsts hoch

Kreis-Veterinäramt rät Geflügelhalter zu Vorsicht – Anordnung der Stallpflicht während der kommenden Monate wahrscheinlich

Nach Abklingen des deutschlandweit bisher schwersten Geflügelpestgeschehens zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 wurden in Skandinavien auch während des Sommers und zuletzt auch in Westeuropa regelmäßig Fälle des hochansteckenden aviären Influenza-Virus des Subtyps H5 bei Wild- und Hausgeflügel nachgewiesen.


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In seiner neusten Risikoeinschätzung bewertet das Friedrich-Loeffler-Institut das erneute Auftreten der Geflügelpest deshalb auch in Deutschland während der Herbstmonate insgesamt als hoch. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg ruft alle Geflügelhalter deshalb auf, alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und sich auch auf die mögliche Anordnung einer Stallpflicht für Geflügel vorzubereiten.

„Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Geflügelpest über Enten und Gänsen aus Skandinavien während der kommenden Monate wieder zu uns gelangt“, erläutert Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz, zu der das Veterinäramt gehört. „Geflügelhaltungen, die bisher nicht beim Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds registriert sind, sollten dies nun unbedingt nachholen“, so Völker.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Beim Menschen wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen.

Zum Schutz des eigenen Geflügels sollten alle Tierhalter die bereits jetzt geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn Wildvögel dazu Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Folgende tote oder kranke Wildtiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden (Mail: veterinaerdienst@lkharburg.de, Telefon: 04171 - 693 466):

Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Storch, Eulen (Uhu), Schwäne, Möwen, Elster, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormoran, Kiebitz, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhuhn), Uferschnepfe.

Landkreis Harburg