Kleingartenwesen in M-V kann sich auf kontinuierliche Förderung verlassen  

Die Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern stand heute auf der Tagesordnung der turnusmäßigen Beratung des Kleingartenausschusses.

Das Land unterstützt das Kleingartenwesen unter anderem mit jährlich 90.000 Euro für investive gemeinschaftliche Maßnahmen wie Vereinshäuser, Wegebau und Spielplätze, aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen der Vereins­mitglieder.


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Damit sind in den vergangenen 22 Jahren über 1,7 Mio. Euro zur Unterstützung des Kleingartenwesens bereitgestellt worden. Diese Finanzierung ist seit Jahren konstant geblieben.

Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens, die seit der letzten Überarbeitung noch mehr Flexibilität in die Förderung brachte.

Seit 2 Jahren stehen den Kleingartenvereinen zusätzlich insgesamt 250.000 Euro für den Rückbau von asbest­haltigen Baubestandteilen verwaister Lauben zur Verfügung.

Als ein neuer Fördertatbestand wurden „Maßnahmen zur fachgerechten Demontage und Entsorgung von asbest­haltigen Baustoffen“ in die Verwaltungsvorschrift aufge­nommen.

„Gemeint sind dabei nicht genutzte Gebäude, innerhalb bestehender Kleingartenanlage. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto). Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 1.000 EUR je Parzellengrundstück. Voraussetzung ist eine Rückbau­konzeption, welche ggf. auch vom Verein erstellt wurde und mit der betroffenen Gemeinde / Stadt abgestimmt ist und ein Vereinsbeschluss zur Durchführung des Projekts“, konkretisiert Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Das Kleingartenwesen ist seit jeher in drei Richtungen von großer Bedeutung: sozial, ökologisch und städte­baulich“, so Backhaus. „Und in jüngerer Zeit rückt die Bedeutung für die Gesundheit und den Klimaschutz immer weiter in den Vordergrund. Seit Beginn der Pandemie ist der Kleingarten für den Einzelnen ein ganz besonderer Rückzugsort geworden“, fährt der Minister fort.

„Das Ehrenamt im Kleingartenwesen ist genauso wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen ein wichtiger Grundpfeiler für den Erhalt unserer gesellschaftlichen Wertestruktur und des friedlichen sozialen Miteinanders. Durch ehrenamtlich Tätige wie zum Beispiel im Klein­garten­wesen wird etwas geleistet, was der Staat nicht leisten kann. Es ist also ein Engagement für andere – oft für diejenigen Menschen in der Gesellschaft, die Hilfe und Unterstützung brauchen oder für jene, die keine oder nur eine geringe Lobby besitzen“, so der Minister abschließend.

Hintergrund:

Der Landeskleingartenausschuss wird vom Minister in jeder Wahlperiode berufen. Er setzt sich aus Vertretern der Landtagsfraktionen der demokratischen Parteien, Vertretern von Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag und natürlich Interessenvertretern der Kleingärtner zusammen. Aufgabe des Ausschusses ist es, den Minister in Angelegenheiten des Kleingartenwesens zu beraten.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es schätzungsweise 80.000 Kleingartenbesitzer, die in rund 1.000 Vereinen organisiert sind und eine Fläche von etwa 3.700 Hektar bewirtschaften. Der Landesgartenverband der Gartenfreunde vertritt davon über 900 Vereine. Mehr als 62.000 Kleingartenbesitzer sind im Landesverband der Gartenfreunde organisiert.

Kleingartenwesen in M-V kann sich auf kontinuierliche Förderung verlassen   - Anhang 1
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