Minister Backhaus beruft neuen Tierschutzbeirat  

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat turnusmäßig den neuen Tierschutzbeirat für die nächsten fünf Jahre berufen.

Zur neuen Vorsitzenden des ehrenamtlichen Gremiums wählten die neun Mitglieder aus ihrer Mitte Kerstin Lenz, zur stellvertretende Vorsitzende ist Frau Dr. Heidrun Caanitz bestimmt worden.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Der Tierschutzbeirat berät den Minister für Landwirtschaft und Umwelt hinsichtlich aller Belange rund um den Tierschutz und deren Umsetzung im Land. Jährlich finden mindestens drei Sitzungen statt, in denen der Tierschutzbeirat Beschlüsse fasst. Diese dienen dem Minister als Entscheidungshilfe. Zudem ist jederzeit eine Teilnahme von Minister Backhaus an den Sitzungen möglich.

Die Geschäftsstelle des Beirats ist das Referat Tierschutz im Ministerium für Landwirtschat und Umwelt (tierschutz@lm.mv-regierung.de).

„Der fachliche Rat des Tierschutzbeirats ist für mich wichtig“, sagte der Minister. „Denn Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches Anlegen, das wie der Klimaschutz dem Erhalt unserer Welt für die künftigen Generationen dient. Dabei muss der Staat regulierend eingreifen. So werden zurzeit viele Gesetze und Vorschriften weiterentwickelt oder auch geschaffen, damit der rechtlich definierte Tierschutz darin eine bessere Verankerung findet. Dabei halte ich die Einbindung des Tierschutzbeirats für unentbehrlich.“

Im Vordergrund der künftigen Beratungstätigkeit sehe er die Umsetzung und Fortführung des Tierschutz­konzeptes Mecklenburg-Vorpommern, sagte Backhaus.

Weitere Handlungsfelder seien beispielsweise die dauerhafte und belegbare Gewährleistung der Tierschutzanforderungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in der Nutztierhaltung und die Weiterentwicklung der risikoorientierten Kontrollen durch die Veterinärämter.

Ebenso ist die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium für die Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift Fundtiere und die Erarbeitung einer neuen rechtlichen Grundlage für die Hundehaltung in Mecklenburg-Vorpommern ein Schwerpunktthema des Tierschutzbeirats.

Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel