NABU: GAP-Gesetze sind eine Enttäuschung für Naturschutz, Klima und Landwirtschaft  

Krüger: Schwaches Gesetzespaket, das kaum Verbesserungen bringt

Gestern Abend hat der Bundestag über die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland abgestimmt.


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Im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat sich das Gesetzespaket aus Sicht des Natur- und Klimaschutzes zwar etwas verbessert. Dennoch bleibt es weit hinter dem zurück, was notwendig gewesen wäre, um die Arten- und Klimakrise zu bremsen. Der NABU fordert gleichzeitig Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, sich aktiver in die festgefahrenen Agrarverhandlungen in Brüssel einzubringen. Sie müsse verhindern, dass die Mitgliedsstaaten dort noch schlechtere Standards vereinbaren. Andernfalls komme die europäische Natur genauso unter die Räder wie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrarbetriebe.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sollte die Landwirtschaft zukunftsfähig und naturverträglich gestaltet werden. In Deutschland ist davon nur ein schwaches Gesetzespaket übriggeblieben, das kaum Verbesserungen für Klima und Artenvielfalt in der Agrarlandschaft bewirken wird. Auch für die Landwirtinnen und Landwirte fehlt es an Planungssicherheit und eine Perspektive für die Zukunft ihres Betriebs. Das Artensterben wird sich so weiter ungebremst fortsetzen. Schon jetzt wird jede zweite Bienenart auf der Roten Liste als bedroht geführt. Fast jeder zweite Feldvogel ist seit 1980 aus unserer Agrarlandschaft verschwunden. Eine Umkehr dieser besorgniserregenden Entwicklungen ist mit den beschlossenen Gesetzen in den nächsten fünf Jahren nicht zu erwarten. Konkret kritisiert der NABU, dass der Schutz von Grünland im Gesetzespaket vernachlässigt wird und zu wenig nicht-bewirtschaftete Flächen für die Natur bereitgestellt werden. So werden nur drei statt der notwendigen zehn Prozent Agrarflächen reserviert, um die Biodiversität zu erhalten, und das nur auf die Ackerflächen bezogen. Darüber hinaus werden landwirtschaftlichen Betriebe auch zukünftig zu wenig für Naturschutzmaßnahmen entlohnt.

Laut NABU ist jedoch das letzte Wort noch nicht gesprochen: “Die verabschiedeten Gesetze sind aus unserer Sicht nicht genehmigungsfähig. Die EU-Kommission wird sie 2022 ablehnen müssen, da sie in keiner Weise dem EU-Green-Deal entsprechen.” so Konstantin Kreiser, Leiter Agrarpolitik im NABU.

Hintergrund

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Europa legt fest, nach welchen Regeln EU-Fördergelder bis 2027 an landwirtschaftliche Betriebe verteilt werden. Jeder EU-Mitgliedsstaat muss bis 2022 einen Plan vorlegen, wie die Gelder konkret verteilt werden sollen. Während auf europäischer Ebene im sog. Trilog noch über die GAP-Rahmenbedingungen verhandelt wird, hat die Bundesregierung sich bereits auf ein Gesetzespaket geeinigt hat. Hierüber stimmt nun der Bundestag ab.

NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. direkter Link zum Artikel