Sachsen stärkt regionale und ökologische Wertschöpfung in Land- und Ernährungswirtschaft

Kabinett beschließt Änderung der Förderrichtlinie zur Absatzförderung

Sachsen erweitert seine Absatzförderung für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft. Mit der novellierten Richtlinie Absatzförderung (FRL AbsLE/2019) kann künftig auch die Zusammenarbeit und der Wissenstransfer von Akteurinnen und Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft zur Etablierung von regionalen oder ökologischen Wertschöpfungsketten gefördert werden.


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Hinzu kommt ein Kontrollkostenzuschuss für die Bio-Erstzertifizierung von Kleinstunternehmen. Diesen Zuschuss können auch kleine und mittlere Unternehmen in Anspruch nehmen, die in der Lebensmittelproduktion oder in der Verpflegungsbranche (Kantinen, Caterer) tätig sind. Darüber hinaus sollen Bio-Regio-Modellregionen im Freistaat etabliert werden. Diese werden drei Jahre lang mit der anteiligen Finanzierung eines Regionalmanagements unterstützt.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Wir wollen Anreize schaffen, dass zum Beispiel in Schulen oder Kantinen mehr Regio- und Bio-Regio-Produkte zum Einsatz kommen. Und wir wollen die regionalen oder ökologischen Wertschöpfungsketten in Sachsen stärken. Die novellierte Richtlinie ist ein Baustein dazu. Außerdem werden wir die Idee der Bio-Modellregionen in Sachsen einführen und etablieren, die sowohl regionale als auch ökologische Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln vor Ort in den Fokus stellen. Das befördert ökologische Nachhaltigkeit und bietet wirtschaftliche wie auch soziale Perspektiven. Das Ziel bleibt, regionale Lebensmittel aus der Nische zu holen uns systemrelevant zu machen.«

Für den Förderbaustein der Bio-Regio-Modellregionen erfolgt in Kürze ein Aufruf zur Einreichung von Konzepten. Unverändert werden über die Richtlinie auch weiterhin Messeauftritte, Produktpräsentationen und Märkte, Hoffeste von landwirtschaftlichen Direktvermarktern, Werbung und andere Absatzfördermaßnahmen sowie Studien zur Marktsituation oder Qualitätsprogramme gefördert.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Auf der Internetseite www.lsnq.de/AbsLE sind weitere Informationen zur Förderrichtlinie sowie die Antragsformulare zu finden.

Die Mittel werden zur Verfügung gestellt auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Voraussetzung für die Bewilligung neuer Förderungen ist der Beschluss des Doppelhaushalts durch den Sächsischen Landtag.

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