Senat passt Umweltschutzgebührenordnung an

Aus der Sitzung des Senats am 29. August 2023:

Nachdem der Rat der Bürgermeister am 17. August 2023 keine Einwände gegen die am 25. Juli durch die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, eingebrachte Vorlage zur Anpassung der Umweltschutzgebührenordnung erhoben hat, wurde sie heute vom Senat beschlossen.


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Die Änderungen der Umweltschutzgebührenordnung sind notwendig, weil die gestiegenen Kosten diverser Amtshandlungen nicht mehr durch die bisherigen Gebührenhöhen gedeckt wurden – mit dem Beschluss soll wieder dem Kostendeckungsprinzip entsprochen werden. Auch sind neue Gebührentatbestände hinzugekommen, etwa für die Registrierung von Angelkarten. Die Änderungen betreffen die Bereiche Immissionsschutz, Abfallentsorgung, Gewässerschutz und Naturschutz, Landschaftspflege, Grünordnung sowie Forst- und Jagdwesen.

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