Umweltminister Günther: »Alleen, Baumreihen und Straßenbäume müssen besser geschützt werden"

Sächsischer Antrag auf Umweltministerkonferenz fordert Anpassung technischer Regeln beim Straßenbau

Auf einen Antrag Sachsens und Thüringens hin hat die Umweltministerkonferenz (UMK) am Freitag (26.11.) beschlossen, die Verkehrsministerinnen und -minister von Bund und Ländern aufzufordern, Initiativen für den Schutz von Alleen und Baumreihe entlang von Straßen zu ergreifen.


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Nach Auffassung der UMK sollen die für den Schutz von Alleen, Baumreihen und Straßenbäumen relevanten Regelwerke überarbeitet werden. Hierzu gehört unter anderem die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009). Ziel ist es, dem Rückgang von Alleen, Baumreihen und Straßenbäumen – auch durch technische Regeln beim Straßenbau – entgegenzuwirken und die Wiederanlage von Alleen zu unterstützen.

Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: »Alleen, Baumreihen und Straßenbäume verbinden nicht nur Orte, sondern auch Lebensräume. Durch sie werden Biotope vernetzt. Das ist ein enorm wichtiger Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt, zum Beispiel von Vögeln und Insekten. Angesichts der Biodiversitätskrise, die wir gerade erleben, zählt jeder Beitrag, jede einzelne Baumreihe. Ob in Sachsen oder insgesamt in Deutschland, überall sind Alleen in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen, auch wegen technischer Regeln beim Straßenbau. Diesen Rückgang müssen wir stoppen und umkehren. Alleen, Baumreihen und Straßenbäume sind auch ein Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Mir ist es wichtig, dass wir bei diesen Themen zu echten Verbesserungen kommen. Die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder können und sollen hier Wichtiges beitragen. Nicht zuletzt sind Alleen wichtige Landmarken und daher ein wichtiger Faktor für die Identität ländlicher Räume. Ich freue mich, dass die Kolleginnen und Kollegen der UMK unsere Initiative mittragen. Denn die technischen Regeln im Sinne des Alleenschutzes zu überarbeiten heißt, eine handhabbare planerische Grundlage für die Neupflanzung zu schaffen.«

Die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) sieht bei Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 bis 100 Kilometer pro Stunde einen Mindestabstand für Neupflanzungen von 7,50 Meter zum Fahrbahnrand vor. Soweit Schutzeinrichtungen wie Leitplanken vorhanden sind, sind mindestens drei Meter Abstand vorgesehen. Gleichzeitig enthält diese Richtlinie keine eigenständigen Regelungen zum Umgang mit Bäumen. Sie sind aber bei der Neupflanzung von Bäumen an Straßen anzuwenden.

Im Ergebnis kommt es vielerorts aufgrund der einzuhaltenden Abstände und des damit verbundenen Flächenbedarfes nicht zu einem adäquaten Erhalt des Baumbestandes.

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