VHE-Stellungnahme zum BBodenSchG

im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 von SPD, Grüne und FDP wurde eine Aufwertung des Bodenschutzgesetztes beschlossen. Das BMUV hat dazu ein 196-seitiges Diskussionspapier mit dem Titel „Überarbeitung des Bodenschutzrechts“ (s. Anhang 1) über das Umweltbundesamt veröffentlicht. Stellungnahmen dazu konnten bis zum 31.08.2023 eingereicht werden.


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Die Bedeutung des Novellierungsvorhaben könnten z.B. für die Gesetzgebungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Bauplanungsrechts einschließlich deren untergesetzlichen Regelwerke große Bedeutung entfalten. Laut Vorschlag sollen die im § 3 Abs. 1 BBodSchG aufgeführten Regelwerke ersatzlos gestrichen werden, die derzeit bei „schädlichen Bodenveränderungen …“ noch Vorrang vor dem BBodSchG genießen (s. Anhang 1).

Der VHE hat zu dem Diskussionspapier gestern eine Stellungnahme eingereicht (s. Anhang 2). Gerne können Sie die Inhalte oder Teile davon für Ihre Veröffentlichungen nutzen.

Bitte schicken Sie uns bei Verwendung der Stellungnahme einen Beleg-Link bzw. ein Belegexemplar.

VHE-Stellungnahme zum BBodenSchG - Anhang 1 VHE-Stellungnahme zum BBodenSchG - Anhang 2
Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE)