Vorsicht: Eichenprozessionsspinner!  

Der Eichenprozessionsspinner (EPS) verbreitet sich bereits seit einigen Jahren in Deutschland und auch bei uns in der Grafschaft Bentheim.

Derzeit erreichen die Raupen das dritte Larvenstadium und entwickeln die für den Menschen gefährlichen Brennhaare mit dem Nesselgift Thaumetopoein.


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Bei Hautkontakt oder beim Einatmen kann es verschiedene Wirkungen auslösen, auch starke allergische Reaktionen. Seit Herbst 2019 arbeitet die Projektgruppe EPS kontinuierlich an Maßnahmen gegen den Falter und seinen Larven. Diese Projektgruppe besteht aus Vertretern des Landkreises und aller Grafschafter Kommunen.

Alle Beteiligten der Projektgruppe möchten noch einmal ausführlich auf die von den Larven ausgehenden Gefahren und mögliche Maßnahmen hinweisen.

Hautkontakte mit den Härchen führen zur sogenannten Raupendermatitis. Die Reaktionsintensität und Empfindlichkeit bei den betroffenen Personen hängen von der Häufigkeit der Kontakte zu den feinen Brennhaaren ab.

Woran erkennt man eine Raupendermatitis?

  • Juckreiz, bei heftigem Kontakt starker Juckreiz
  • Schüttelfrost, Schwindel, in seltenen Fällen allergische Schockreaktionen
  • Bei starkem Kontakt verspürt man anfangs ggf. ein Prickeln. Nach wenigen Minuten folgt häufig ein über Tage anhaltender Juckreiz, kleine rote Schwellungen oder auch Quaddeln

Bei Auftreten von stärkeren gesundheitlichen Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht und auf den Raupenkontakt hingewiesen werden. Die Symptome können durch Medikamente gemildert werden.

Wann besteht eine Gefährdung?

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners schlüpfen witterungsbedingt ungefähr im Mai. Bis zur Verpuppung Ende Juni / Anfang Juli durchlaufen die Raupen fünf bis sechs Entwicklungsstadien. Ab dem dritten Larvenstadium wachsen die gefährlichen Brennhaare. Die feinen Härchen brechen leicht und können über 100 Meter weit getragen werden. In den Larvenhäuten in den Nestern bleiben nach dem Schlüpfen Brennhaare zurück, die bis zu einem Jahr lang das Nesselgift in sich tragen. Die Gespinstnester an Bäumen und auf dem Boden bleiben damit auch eine Gefahrenquelle.

Wer sollte besonders achtsam sein / Wer ist besonders gefährdet?

Personen, die sich im Wald aufhalten, Anwohner von Waldgebieten mit Eichen, Arbeitskräfte von Forst- und Landschaftspflegebetrieben sowie Straßenmeistereien oder auch Personen auf Freizeit- und Grünanalgen (z.B. Sportplätze, Campingplätze, Freibäder, Kinderspielplätze) sowie Halter von Haus- und Nutztieren.

Wie kann man sich schützen?

  • Vermeidung von befallenen Gebieten und abgesperrten Bereichen
  • Bei Aufenthalt in befallenen Gebieten alle Körperflächen (Nacken, Hals, Arme, Beine, usw.) bedecken
  • Kontakt und Berührung von Raupen und Gespinst vermeiden
  • Nicht ins Gras oder auf den Boden unter befallene Bäume setzen
  • Nach Kontakt mit den Brennhaaren sofort die Kleidung wechseln und Duschen und Haare waschen
  • Kleidung bei 60°C mit viel Wasser waschen, um das Nesselgift der Haare zu vernichten
  • Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen an Bäumen verzichten, solange Nester des Eichenprozessionsspinners erkennbar sind
  • Die Entfernung der Nester nur von Fachleuten mit Schutzanzug und Atemschutz durchführen lassen

Alle Kommunen in der Grafschaft Bentheim arbeiten gemeinsam an Präventionsmaßnahmen, die in folgenden Kategorien gleichermaßen umgesetzt werden:

Kategorie 1:

An stark frequentierten öffentlichen Bereichen mit regelmäßiger Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrer wie z.B. an Schulen, Kindergärten oder öffentlichen Spielplätzen ist eine Bekämpfung erforderlich.

Kategorie 2:

Mäßig frequentierte öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, an denen Fußgänger oder Radfahrer zu erwarten sind, ohne das eine realistische Möglichkeit besteht, auf Alternativen auszuweichen. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erfolgt nachrangig zu Kategorie 1, sofern noch ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Kategorie 3:

Gering frequentierte öffentliche Bereiche mit gelegentlicher Nutzung der Straßen oder Wege durch Fußgänger oder Radfahrer, die sich z. B. im Außenbereich oder an Siedlungsrändern befinden. Die Verkehre können auf andere Strecken ausweichen. In diesem Fall reichen Warn- oder Hinweisschilder aus.

Kategorie 4:

Die befallenen Bäume stehen entfernt von menschlichen Siedlungen oder öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen, die von Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden. Eine allgemeine Warnung über die Medien ist ausreichend.

Die Bekämpfung der Nester ist Sache der Fachleute

Für die öffentlichen Flächen sind die Städte und Gemeinden für die Entfernung der Nester verantwortlich. Auf Privatgrundstücken liegt die Verantwortung beim jeweiligen Eigentümer.

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