2. Förderaufruf Bodenstrom: BMDV fördert Umweltschutz an Flughäfen

Bundesverkehrsministerium startet 2. Förderaufruf für die Beschaffung von umweltfreundlichen Bodenstromgeräten für deutsche Flughäfen.

Ab dem 13. Mai 2024 öffnet die zweite Antragsrunde im technologieoffenen Förderprogramm zur Marktaktivierung alternativer Lösungen für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an deutschen Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.


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Nach dem erfolgreichen ersten Investitionsaufruf vom Juli 2023, gewährt das BMDV nun erneut Zuschüsse für die Beschaffung mobiler und stationärer Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen am Boden und für die zum Betrieb erforderliche Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Wir wollen die deutschen Flughäfen zu den saubersten der Welt machen, dafür schaffen wir Anreize für Investitionen in Klimaschutz. Unser erster Förderaufruf war ein voller Erfolg. Deshalb werden wir die deutschen Flughäfen weiter unterstützen beim Umstieg auf eine klimafreundliche Stromversorgung von Flugzeugen. Das verbessert die Luft auf dem Vorfeld und trägt unmittelbar zur Reduktion von CO2 bei. Der Klimaschutz stellt unsere Luftfahrt vor besondere Herausforderungen. Mit unserer Förderung helfen wir ihr, die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.“

Kurt-Christoph von Knobelsdorff, Geschäftsführer und Sprecher der NOW GmbH: „Die starke Resonanz der Branche auf den ersten Förderaufruf im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass der Wille der Flughäfen ihren Betrieb klimafreundlich zu gestalten groß ist. Dass die Bundesregierung ihr Engagement fortsetzt und die deutschen Verkehrsflughäfen erneut bei der Beschaffung klimafreundlicher Bodenstromsysteme unterstützt, ist ein wichtiges, positives Signal: Deutschland geht in Sachen klimafreundliche Flughäfen voran und festigt seine Vorreiterrolle mit einer frühzeitigen Teilrealisierung der europäischen Anforderungen der AFIR.”

Mit einem Budget von rund 20 Mio. € werden im zweiten Aufruf ausschließlich Vorhaben adressiert, deren Beginn sich auf das Haushaltsjahr 2024 bezieht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für die Beschaffung der umweltfreundlichen Lösungen. Damit schafft das BMDV Planungssicherheit bei der Anschaffung klimafreundlicher Technologien. Im ersten Aufruf konnten durch die Förderung des Bundes 52 mobile Bodenstromgeräte sowie dazugehörige Ladeinfrastruktur beschafft werden, was nach ersten Schätzungen dabei hilft, bis zu 2.600 Tonnen CO2-Äquivalente jährlich einzusparen. 7 Flughäfen haben bisher von der Förderung profitiert.

In einem Online-Seminar am 02.05.2024 informieren BMDV, BAV und NOW GmbH über den zweiten Förderaufruf. Hier werden zudem Ergebnisse der Marktstudie “Klimafreundliche Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen” vorgestellt, die potenziellen Antragsstellenden eine Akteursübersicht gibt. Die Anmeldung zum Seminar ist unter dem Link weiter unten möglich.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme in Deutschland werden. Die Antragstellung ist bis zum 14.06.2024 um 15 Uhr möglich.

Anträge werden durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) bewilligt, sie führt auch die Erfolgskontrollen der Projekte durch. Die NOW GmbH als wissenschaftlich-technischer Dienstleister unterstützt die Umsetzung der Bodenstrom-Richtlinie mit ihrer fachlichen Expertise und erhebt und analysiert Daten zur Fördermaßnahme. Ansprechpartner bei der NOW GmbH ist das Team Klimafreundliche Luftfahrt: bodenstrom@now-gmbh.de.

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