Autoabgase: Kommission und EU-Mitglieder sollen endlich Situation verbessern

Abgeordnete fordern eine verbesserte EU-Aufsicht über Abgasmessungen

Die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission hatten schon vor über zehn Jahren Kenntnisse davon, dass die NOx-Emissionen von Dieselfahrzeugen, die unter Realbedingungen auf der Straße gemessen werden, deutlich höher sind als in Labortests.


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 Deshalb sollten sie nun unverzüglich die Überwachung neuer Fahrzeuge auf EU-Straßen verstärken, so die Abgeordneten in ihren am Dienstag verabschiedeten Empfehlungen.

In einer getrennten Abstimmung hat das Parlament zudem eine Überarbeitung der Vorschriften zur Zulassung von Kfz-Typen angenommen, mit der technische Prüfdienste, die Umwelt- und Sicherheitstests durchführen, unabhängiger werden sollen und die Überwachung von Fahrzeugen, die sich schon auf der Straße befinden, verstärkt wird.

Grundlage für die nichtbindenden Empfehlungen an den Rat und die EU-Kommission ist der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses für die Emissionsmessung im Automobilsektor (EMIS).

Die Abgeordneten sind zu dem Schluss gekommen, dass die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten schon seit spätestens 2004-2005 wussten, dass die NOx-Emissionen von Dieselfahrzeugen in Labortests sich deutlich von jenen unterschieden, die unter Realbedingungen auf der Straße gemessen wurden. Der Kommission mangelte es „am politischen Willen und der Entschlossenheit, die ernste Frage der hohen NOx-Emissionen anzugehen und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit Vorrang einzuräumen“, so der Text des Abschlussberichts.

Vor September 2015 wurde von keiner mitgliedstaatlichen Behörde nach Abschalteinrichtungen gesucht oder ihre rechtswidrige Verwendung nachgewiesen - sie hätten lediglich Standard-Typgenehmigungsprüfungen  durchgeführt, so die Abgeordneten. Genauso wenig habe die EU-Kommission auf die Missstände hingewiesen. Nachdem der Skandal im September 2015 öffentlich wurde, habe die Kommission die Untersuchung der möglichen rechtswidrigen Verwendung von Abschalteinrichtungen als alleinige Aufgabe der Mitgliedstaaten betrachtet und nicht auf zusätzliche Maßnahmen gedrängt, während die Mitgliedstaaten den Automobilherstellern weder finanzielle noch rechtliche Sanktionen auferlegt hätten, so der Text.

Die Empfehlungen des Parlaments zur Verbesserung der EU-Gesetzgebung und zur Sicherstellung ihrer Durchsetzung:

  • Für die Rechtsvorschriften über Luftqualität und Schadstoffemissionen soll in der Kommission ein und dasselbe Kommissionsmitglied (und ein und dieselbe Generaldirektion) zuständig sein;
  • EU-Gesetzgebung für Tests unter realen Fahrbedingungen sollte unverzüglich verabschiedet werden und eine große Bandbreite an Fahrbedingungen abdecken, sowie „Überraschungsprüfungen“ ermöglichen;
  • Autokäufer, die vom Skandal betroffen sind, sollten von den verantwortlichen Automobilherstellern Entschädigungszahlungen erhalten. Die Kommission sollte auch Regeln für ein gemeinsames EU-Rechtsbehelfssystem  vorschlagen, und so den Verbraucherschutz stärken.
  • Neue Vorschriften zur Zulassung von Kfz („Typgenehmigung“) sollten so schnell wie möglich verabschiedet werden, mit der Einführung einer EU-Aufsicht über das System und eindeutig abgesteckten Zuständigkeitsbereichen.

 
Überarbeitung der Vorschriften zur Kfz-Zulassung, um neuen Auto-Abgasskandal zu verhindern
 
In einer gesonderten Abstimmung hat das Parlament Änderungen des Gesetzentwurfs der EU-Kommission über die Typgenehmigung angenommen, um eine bessere Beaufsichtigung der Arbeit von Prüfdiensten und nationalen Behörden zu gewährleisten, die Fahrzeuge zum Verkauf zulassen.

Ebenfalls soll die Überwachung von Fahrzeugen, die sich schon auf der Straße befinden, verstärkt werden und die EU-Kommission ein unabhängiges Aufsichtsrecht erhalten, um zu prüfen, ob die nationalen Behörden ihre Arbeit ordnungsgemäß durchführen. In einigen Fällen soll die Kommission Autos auch selber testen dürfen.

Nach den neuen Vorschriften sollen die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, jedes Jahr mindestens 20% der Fahrzeuge zu testen, die im vorangegangenen Jahr verkauft wurden. Autohersteller, die gegen die Vorschriften verstoßen, etwa weil sie Testergebnisse manipuliert haben, sollen mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug belegt werden können. Die Strafeinnahmen sollten zur Unterstützung der Marktüberwachung, zum Nutzen der Verbraucher oder zum Umweltschutz verwendet werden.

Die nächsten Schritte

Mit der Abstimmung wurde die Vorlage an den zuständigen Ausschuss zurückverwiesen, damit das Verhandlungsteam des Parlaments nun die Kompromissgespräche mit dem Rat beginnen kann. Der Rat muss allerdings seinen Gemeinsamen Standpunkt noch festlegen, bevor die Verhandlungen starten können.

Verfahren: Nichtlegislative Entschließung (EMIS); Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), erste Lesung (Typgenehmigung)

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