Bundesrat fordert Finanzierungskonzept zur Lärmsanierung

© panthermedia | diego_cervo
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Der Bundesrat drängt darauf, dass sich der Bund an der Lärmsanierung kommunaler Straßen finanziell beteiligt

Er hat hierzu am 4. November 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Beteiligung des Bundes gefordert

Die Länder allein könnten die erforderlichen Maßnahmen zur Minderung des Straßenverkehrslärms nicht stemmen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Bereits seit 2012 ist ein Finanzierungsprogramm des Bundes zur Lärmsanierung kommunaler Straßen in der Diskussion.


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Mehrfach hatten die Länder den Bund aufgefordert, sich der Sache anzunehmen und die Kommunen bei den erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen zu unterstützen (BR-Drs. 458/13).

Lärm macht krank

Der Gesetzentwurf soll nun Abhilfe schaffen. Darin betonen die Länder, dass Straßenverkehrslärm eine enorme Belastung für den Menschen darstellt. Ihre Auswirkungen auf die Gesundheit seien unbestritten und müssten sehr ernst genommen werden. Nicht umsonst verweise die Weltgesundheitsorganisation auf einen Zusammenhang von Straßenlärm und Herz-Kreislauferkrankungen. Aktuellen Erhebungen zufolge seien 3,2 Mrd. Euro für die Sanierung kommunaler Straßen erforderlich.

Gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes

Der Bundesrat sieht den Bund bei den erforderlichen Investitionen in gesunde Wohnverhältnisse in einer gesamtstaatlichen Verantwortung. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei die Beteiligung deshalb zulässig.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet sie dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

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