EU-Klimaschutzverordnung wird geprüft

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Ob der EU-Kommissionsvorschlag für eine Klimaschutzverordnung (ESR) tatsächlich die anvisierten Ziele erreichen kann, muss nach Ansicht der Bundesregierung noch geprüft werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/10099) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9783) hervor. Ziel der ESR ist es, gemeinsam mit anderen Maßnahmen die Treibhausgasemissionen in den Bereichen Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Verkehr bis 2030 im Vergleich zu 2005 um mindestens 30 Prozent zu senken.


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Diese Sektoren fallen nicht unter den europäischen Emissionshandel. Insgesamt will die EU bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 Prozent senken.

Diskussionsbedarf sieht die Bundesregierung bei dem ESR-Vorschlag im Umgang mit Gutschriften im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Der Verordnungsvorschlag müsse "der Bedeutung von LULUCF für den Klimaschutz, der Volatilität des Sektors und den Unsicherheiten der technischen Gegebenheiten" Rechnung tragen, heißt es in der Antwort. Im LULUCF-Sektor müssten Anreize für den Klimaschutz geschaffen werden. Die Ziele und das Anspruchsniveau des 2030-Rahmens in den restlichen Sektoren dürfe nicht in Frage gestellt werden, betont die Bundesregierung.

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