Goch hat keine Probleme mit Straßenlärm

Seitens der Stadt Goch müssen derzeit keine Maßnahmen zur Vermeidung von Straßenlärm eingeleitet werden

Das ergibt sich aus der sogenannten Lärmkarte für NRW, erstellt vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Verwaltung hat hierzu im Bau- und Planungsausschuss des Gocher Stadtrates berichtet. Lediglich 64 Einwohner sind nachts zwischen 22 und 6 Uhr, sowie 48 Menschen Tag und Nacht von Verkehrslärm betroffen, der den Auslösewert überschreitet. Dieser ist mit 60 dB(A) für die Nacht bzw. 70 dB(A) insgesamt (Tag und Nacht) angegeben.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Für die Auswertung wurden folgende Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr berücksichtigt: Bundesautobahn 57, Bundesstraße 9, Bundesstraße 67 und Landstraße 77. Der zuständige Landesbetrieb Straßen NRW hat bereits angekündigt, die Fahrbahn der A 57 zwischen dem Grenzübergang Goch und der Anschlussstelle Goch lärmmindernd zu sanieren. Vereinzelt werden zusätzlich Lärmschutzwände errichtet. Zudem ist geplant, die B 67 in der Ortsdurchfahrt Goch (Ostring) auf einer Länge von ca. 800 m lärmmindernd zu sanieren. Andere betroffene Grundstückseigentümer können beim Landesbetrieb Straßen NRW Anträge auf Bezuschussung von passiven Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Lärmschutzfenstern stellen. Die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97), beinhaltet ein entsprechendes Förderprogramm.

In Absprache mit der Bezirksregierung ist auch aufgrund der insgesamt geringen Betroffenheit eine darüber hinausgehende Lärmaktionsplanung seitens der Stadt Goch aktuell nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung und die dazugehörigen Berichte sind im Umgebungslärmportal www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht.

Stadt Goch direkter Link zum Artikel