IMO beschließt weltweites Schwefellimit in Kraftstoffen ab 2020

Ferlemann: Meilenstein für Umweltschutz in der Seeschifffahrt

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) begrüßt die Entscheidung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) für mehr Umweltschutz in der Seeschifffahrt. Demnach dürfen ab 2020 weltweit nur noch Treibstoffe eingesetzt werden, die maximal 0,5 Prozent Schwefel enthalten.


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Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Die Entscheidung der IMO für ein weltweites Schwefellimit in Kraftstoffen ab 2020 ist ein Meilenstein für den Umweltschutz in der Seeschifffahrt. Davon profitieren vor allem die Anwohner von Häfen und Küstenregionen. Deutschland hat sich in der IMO von Beginn an aktiv für die Anwendung ab 2020 eingesetzt und auf die deutlichen Verbesserungen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz hingewiesen.

Der Beschluss des IMO-Meeresumweltausschusses (Marine Environment Protection Committee - MEPC) sieht vor, den zulässigen Höchstwert für den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen von derzeit 3,5 Prozent auf 0,5 Prozent ab 2020 abzusenken. Damit werden die umwelt- und gesundheitsschädlichen Emissionen von Schwefeloxiden durch die Schifffahrt deutlich gesenkt. Für die Seeverkehrswirtschaft bedeutet diese Maßnahme die Notwendigkeit, vom bislang gebräuchlichen Schweröl auf niedrigschweflige Kraftstoffe umzusteigen.

Nord- und Ostsee sind bereits als Schwefelemissions-Überwachungsgebiete (SECA) ausgewiesen. Seit 2015 gilt dort ein noch strengerer Grenzwert von 0,1 Prozent. In der EU-Schwefelrichtlinie ist bereits seit 2012 festgelegt, dass für die übrigen europäischen Gewässer - unabhängig von der IMO Entscheidung - ab 2020 die 0,5 Prozent-Grenze gelten wird.

Darüber hinaus hat die IMO Folgendes entschieden:

  • Die Nord- und Ostsee wird zukünftig als Überwachungsgebiet für Stickoxid-Emissionen (NECA) ausgewiesen. Damit müssen Schiffsneubauten ab 2021 die strengen Vorgaben des Tier-III-NOx-Standards des MARPOL-Übereinkommens erfüllen, die nur mit Anlagen zur Abgasnachbehandlung einzuhalten sind.
  • Um die Treibhausgasemissionen der Seeschifffahrt weiter zu reduzieren, soll eine umfassende Strategie erarbeitet und im Frühjahr 2018 verabschiedet werden.
  • Ein verbindliches globales System zur Erhebung von Daten über den Kraftstoffverbrauch von Seeschiffen wird eingeführt.
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