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So haben wir es auch in der Koalitionsvereinbarung vereinbart, um zu untermauern, wie wir die Dinge bis 2030 und bis zur Mitte des Jahrhunderts gestalten wollen." Das sagte Bundeskanzlerin Merkel beim Besuch des Schweizer Bundespräsidenten Schneider-Ammann am 2. November. "In der Bundesregierung gibt es die einhellige Meinung, dass wir einen solchen Plan brauchen und uns den Klimaschutzzielen, die wir gemeinsam vereinbart haben, verpflichtet fühlen."
Mit dem Klimaschutzplan nach Marrakesch
Der Klimaschutzplan 2050 soll aufzeigen, wie Deutschland sein Ziel erreichen kann, den Treibhausgas-Ausstoß bis zur Mitte des Jahrhunderts um 80 bis 95 Prozent zu senken. Der Klimaschutzplan soll Orientierung für Investitionen bieten, die vorrangig bis 2030 getätigt werden sollen.
Das Kabinett beschließt den Klimaschutzplan 2050 in einem Umlaufverfahren, das heute abgeschlossen wird. Damit kann Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den deutschen Klimaschutzplan auf der UN-Konferenz in Marrakesch präsentieren. Die Bundesregierung setzt mit ihm ein starkes Signal der Entschlossenheit, die Ergebnisse der Konferenz von Paris umzusetzen.
Umlaufverfahren
In der Regel werden Beschlüsse des Kabinetts gemäß § 20 Abs. 1 GOBReg in gemeinschaftlicher Sitzung gefasst. In Ausnahmefällen kann die Zustimmung aller Mitglieder der Bundesregierung nach § 20 Abs. 2 GOBReg auf schriftlichem Wege eingeholt werden. Dann spricht man vom Umlaufverfahren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Erörterung wegen Eilbedürftigkeit in der nächsten regulären Kabinettsitzung nicht möglich ist.