Lärmaktionsplan

Emissionen von Industrie und Eisenbahn im zulässigen Rahmen

Das Land Hessen hat im Rahmen des Lärmaktionsplans einen so genannten Nachtragsplan für die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden aufgestellt und am 9. Januar 2017 öffentlich bekannt gemacht. Der Plan beschreibt die Lärmbelastungen, die von Industrieanlagen (IVU-Anlagen) und von Eisenbahnstrecken ausgehen.


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Die Grenzwerte für Lärm werden laut Plan im Bereich der Industrieanlagen in Wiesbaden überall eingehalten. Der Lärm an den Haupteisenbahnstrecken ist durch Maßnahmen zur Lärmminderung zurückgegangen.

Auf den erstmalig aufgenommenen Nebenstrecken in Wiesbaden seien keine wesentlichen Lärmbeeinträchtigungen im Streckenverlauf erkennbar. Die Tageswerte liegen meist im zulässigen Bereich von 55 bis 60 Dezibel (A) (dB(A)), die Nachtwerte bei 45 bis 50 dB(A). Detaillierte Informationen mit Lärmkarten der Eisenbahnstrecken bieten die Internetseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).

Die untersuchten und kartierten Industrieanlagen sind im technischen Abschlussbericht „Umgebungslärmkartierung Hessen 2012“ des Hessischen Landeamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) aufgeführt und können über die Homepage des Landesamtes eingesehen werden.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der im Nachtragsplan aufgeführten Eisenbahnstrecken und IVU-Anlagen einzureichen. Anregungen und Vorschläge können schriftlich über die Stadtverwaltungen oder per Brief an das Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, oder per E-Mail (barbara.reinhardt@rpda.hessen.de oder rolf.michelssen@rpda.hessen.de) bis zum bis zum 19. Februar 2017 eingereicht werden.

Die genannten Internetseiten und Dokumente sind zu finden unter: www.wiesbaden.de/umwelt

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