Mantelverordnung zum Immissionsschutz

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Der Bundestag wird sich erneut mit der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen" befassen. Mit der Mantelverordnung (18/10756) will die Bundesregierung mehrere Verordnungen auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an verschiedene europarechtliche Regelungen anpassen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren
Betroffen sind die 2., 20., 21., 25. und 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Der Bundestag hatte der ursprünglichen Verordnung (18/8879) bereits im September vergangenen Jahres zugestimmt. Der Bundesrat beschloss im November den Verordnungsentwurf allerdings mit Änderungsmaßgaben, die von der Bundesregierung übernommen wurden. Eine erneute Zustimmung des Bundestages ist daher erforderlich.

Deutscher Bundestag direkter Link zum Artikel