Nach Einigung zu Emissionen aus dem Luftverkehr

Nach Einigung zu Emissionen aus dem Luftverkehr
Nach Einigung zu Emissionen aus dem Luftverkehr

EU-Emissionshandel wird überarbeitet

Die Europäische Kommission schlägt vor, das EU-Emissionshandelssystem mit Blick auf den Beitrag des Luftverkehrssektors zu überarbeiten. Hintergrund ist die Einigung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) vom Oktober letzten Jahres, die Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr zu stabilisieren und einen globalen marktbasierten Mechanismus einzurichten.


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(03.02.2017) - Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten hatten auf der ICAO-Versammlung bei der Aushandlung einer Regelung für einen globalen marktbasierten Mechanismus zur Stabilisierung der Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr eine entscheidende Rolle gespielt. Das System setzt voraus, dass Fluggesellschaften ihre jährlichen CO2-Emissionen auf internationalen Strecken überwachen und melden und die über die Werte von 2020 hinausgehenden Emissionen ausgleichen.

Als Folge dieser Einigung muss das Emissionshandelssystem der EU überarbeitet werden, damit der Luftverkehrssektor auch weiterhin seinen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen Europas leisten und der globale marktbasierte Mechanismus der ICAO reibungslos angewendet werden kann. Die Kommission schlägt vor, den bisherigen geografischen Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems der EU für den Luftverkehr, der Flüge zwischen Flughäfen im Europäischen Wirtschaftsraum erfasst, beizubehalten, um für alle Luftfahrtunternehmen, die Flüge in Europa operieren, ausgewogene Ausgangsbedingungen und Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimapolitik und Energie, erklärte hierzu: „Mit diesem Vorschlag wird sichergestellt, dass auch der Luftfahrtsektor seinen Beitrag zu den europäischen Klimaschutzzielen leistet. Wir fordern deshalb die internationale Staatengemeinschaft auf, sich von Anfang an an dem globalen System zu beteiligen und dazu beizutragen, dass fundierte Umweltkriterien erarbeitet und angewendet werden, die reelle Emissionsminderungen im Luftverkehrssektor bewirken.“

Die für Verkehr zuständige Kommissarin Violeta Bulc führte aus: „Nach der wegweisenden Einigung innerhalb der ICAO wird sich die Europäische Union nun darauf konzentrieren, den globalen Mechanismus zur Anwendung zu bringen. Wir sind ernsthaft darum bemüht, CO2-neutrales Wachstum für den Luftverkehrssektor zu ermöglichen, und werden die hierzu erforderliche technische und finanzielle Unterstützung leisten. Die Luftfahrt ist ein globales Unternehmen, und kein Land darf zurückbleiben!"

Der heutige Vorschlag für eine Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU liegt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung vor, und das Mitentscheidungsverfahren dürfte bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Ausführliche Vorschriften für den globalen marktbasierten Mechanismus sollen 2017 ausgearbeitet und im Laufe des Jahres 2018 von der ICAO angenommen werden. Die Kommission ist an diesem Prozess beteiligt und wird technische Hilfe leisten, wo dies erforderlich ist. Auch wenn das System erst 2021 anläuft, sollten Emissionsdaten bereits ab 2019 erfasst werden.

Sobald bezüglich der Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus mehr Klarheit herrscht, will die Kommission das EU-Emissionshandelssystem erneut überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Vorschläge für die Anwendung des Systems unterbreiten.

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