Nationale Emissionsrichtlinie nun offiziell beschlossen
Striktere verbindliche Emissionshöchstmengen
Heute hat der Ministerrat der Europäischen Union die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) angenommen. Sie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Damit gelten striktere verbindliche Emissionshöchstmengen für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Ammoniak, flüchtige organische Verbindungen (außer Methan) und Feinstaub ab 2030. Für 2025 wird es für jeden Mitgliedstaat einen Emissionsrichtwert geben, auf ein verbindliches Ziel – wie von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen – konnten sich Rat und EU-Parlament nicht einigen.
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