Plakettenpflicht für die Umweltzone wird geprüft

Ordnungsamt beginnt ab 1. Februar 2017 mit der Kontrolle

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg beginnt am 1. Februar 2017, mit den angekündigten Kontrollen der Plakettenpflicht für die Umweltzone. Bereits seit dem 1. Januar 2013 dürfen Kraftfahrzeuge in Magdeburg nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzone einfahren. Seit März 2016 ist die Stadtverwaltung für die Kontrolle der Einhaltung verantwortlich.


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Erste Kontrollen der Umweltplaketten führte das Ordnungsamt bereits vom 1. bis 12. September des vergangenen Jahres durch. Dabei wurde festgestellt, dass bei der überwiegenden Anzahl der Verstöße die Kennzeichen in den Plaketten entweder nicht lesbar oder falsch waren. Aus Kulanzgründen erfolgte in 783 Verfahren eine Einstellung, über die die Halter informiert wurden. Künftig wird es keine Verfahrenseinstellungen aus diesen Gründen mehr geben, da alle Fahrzeughalter ausreichend Gelegenheit hatten, sich aktualisierte Plaketten zu besorgen.

Die Umweltzone wird im Norden durch die Albert-Vater-Straße und die Walther-Rathenau-Straße, im Osten durch das Schleinufer und die Steubenallee, im Süden durch die Erich-Weiner-Straße und Am Fuchsberg und im Westen durch den Europa-, West- und Südring begrenzt. Eine Übersicht über die Umweltzone ist im Internet unter www.magdeburg.de verfügbar.

Die grüne Umweltplakette mit dem aktuellen KFZ-Kennzeichen muss am Fahrzeug deutlich sichtbar sein. Daher sollte jeder Fahrzeugführer regelmäßig kontrollieren, ob das Kennzeichen auf der Plakette noch deutlich lesbar ist. Aufgrund häufiger Sonneneinstrahlung kann die Kennzeichenaufschrift bis zur Unkenntlichkeit verblassen. Sollte dies der Fall sein, muss eine neue Plakette erworben werden. Auch beim Wechsel des Kennzeichens ist eine aktualisierte Plakette notwendig. Wer ohne Umweltplakette ein Fahrzeug in der Umweltzone benutzt, muss mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 108,50 Euro rechnen.

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