Sauberere Luft für Limburg

Umweltzone und Lkw-Durchfahrtsverbot werden eingeführt

Umweltministerium legt Entwurf für neuen Luftreinhalteplan in Limburg vor / „Das Problem rund um die Luftreinhaltung in hessischen Städten ist derzeit eines der drängendsten. Als Land lassen wir nichts unversucht, um die gesundheitlich schädigenden Stickstoffdioxide in unserer Umwelt zu verringern.


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Der Luftreinhalteplan für Limburg ist hierfür ein weiterer Baustein“, kommentierte die hessische Umweltministerin Priska Hinz den Beginn der Offenlage für den Luftreinhalteplan für das Gebiet Mittel- und Nordhessen, 1. Fortschreibung Teilplan Limburg. Er sieht vor, dass wesentliche Teile des Stadtgebiets von Limburg vom 1. Oktober 2017 an zur Umweltzone erklärt werden und streckenbezogene Lkw-Durchfahrtsverbote eingeführt werden.

Mit der Umweltzone und dem LKW-Durchfahrverbot sollen die Abgasemissionen im innerstädtischen Verkehr in Limburg weiter vermindert werden. Nur, wer über eine grüne Plakette verfügt, darf in die neue Umweltzone einfahren. Lastwagen, die kein Ziel oder keine Quelle in Limburg haben, werden über Alternativstrecken an der Limburger Innenstadt vorbeigeleitet. Das Land Hessen kommt damit auch dem ursprünglich von der Stadt Limburg geäußerten Wunsch eines LKW-Durchfahrverbots nach.

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans war erforderlich, weil an drei der vier verkehrsnahen Messstandorte in der Stadt weiterhin hohe Überschreitungen des Stickstoffdioxidgrenzwertes gemessen wurden. Trotz vielfältiger Maßnahmen und einer insgesamt abnehmenden Schadstoffbelastung konnte der Stickstoffdioxidgrenzwert nur an einer der verkehrsbezogenen Messstationen inzwischen eingehalten werden.

Rund zwei Drittel der Schadstoffbelastung werden in Limburg allein durch den Verkehr verursacht. Daher müssen die Maßnahmen vor allem in diesem Bereich ansetzen. Bei der Festlegung der im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen war die Stadt Limburg eng eingebunden. Geplant ist, weniger Verkehrsemissionen durch die Einführung einer grünen Umweltzone, einem Lkw-Durchfahrtsverbot, einer Verkehrsverflüssigung, dem Einsatz emissionsärmerer Motoren bei Bussen und städtischen Fahrzeugen zu erreichen und so den Limburger Bürgerinnen und Bürgern mehr Schutz vor hohen Schadstoffkonzentrationen zu bieten. Aber auch Maßnahmen im Energiebereich sollen zur weiteren Verringerung der NOx-Emissionen umgesetzt werden.

Der Planentwurf wird in der Zeit vom 7. März 2017 bis einschließlich 6. April 2017 bei der Stadtverwaltung der Stadt Limburg im Rathaus ausgelegt.

Darüber hinaus kann der Luftreinhalteplan unter umweltministerium.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung und unter https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/entwurf_luftreinhalteplan_fuer_das_gebiet_mittel-_und_nordhessen_1._fortschreibung_teilplan_limburg.pdf auf der Homepage des Hessischen Umweltministeriums sowie unter www.hlnug.de/themen/luft/luftreinhalteplaene/publizierte-luftreinhalteplaene-nach-eu-recht.html auf der Homepage des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie eingesehen und heruntergeladen werden.

Bedenken oder Anregungen zum Planentwurf können in der Zeit vom 7. März bis einschließlich 20. April 2017 direkt an das Umweltministerium geschickt werden.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel