Treibhausgasquote bei Kraftstoffen

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Mit einem Verordnungsentwurf (18/11283) will die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen von Otto- und Dieselkraftstoffen senken. Damit soll die EU-Richtlinie zur Festlegung des Berechnungsverfahrens der Treibhausgasquote (2015/652) umgesetzt werden.


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Demnach können künftig auch "Wasserstoff und Methan, die mit erneuerbarem Strom nicht-biogenen Ursprungs hergestellt wurden, auf die Quote angerechnet werden". Ziel des Entwurfs sei es unter anderem, das weltweite Erdölvorkommen zu schonen, schreibt die Bundesregierung.

Auch die Verwendung mitverarbeiteter biogener Öle zählt gemäß der Verordnung in die Quotenberechnung hinein. Deren Anrechnung soll bis einschließlich 2020 möglich sein, heißt es in dem Entwurf.

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