Umwelthaftung: Verursacherprinzip soll gestärkt werden

Politik & Recht

Der Umweltausschuss (ENVI) im EU-Parlament hat gestern seine Stellungnahme zur Revision der Umwelthaftungsrichtlinie verabschiedet.


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Der Berichterstatter Benedek Jávor (Grüne/EFA, Ungarn) im ENVI fordert eine schnelle Überarbeitung der aktuell gültigen Richtlinie von 2004 (Environmental Liability Directive, ELD). Er will die Haftung auf sämtliche Umweltschäden sowie auf Gesundheitsschäden ausweiten. Außerdem fordert Jávor verpflichtende Mechanismen zur finanziellen Absicherung für Akteure, die in Sektoren tätig sind, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Umweltverschmutzung beitragen. Das Verursacherprinzip soll dadurch gestärkt werden. Hinzu soll ein EU-weiter Fonds kommen, um eventuell eintretende Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden zu decken.

Die ELD gibt den rechtlichen Rahmen für Umwelthaftung vor, um Umweltzerstörung in den Bereichen Biodiversität, Wasser und Boden vorzubeugen und zu beseitigen. Der Fitness-Check der EU-Kommission deckte auf, dass die Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich und teilweise unzureichend ist.

Die Stellungnahme ist Teil eines Initiativverfahrens des EU-Parlaments, mit dem die EU-Kommission zum Handeln aufgefordert wird. Der federführende Rechtsausschuss (JURI) hat seinen Berichtsentwurf Anfang Mai veröffentlicht. Änderungsanträge werden voraussichtlich Mitte Juli diskutiert. Mit der Abstimmung im JURI wird am 7. September gerechnet.

Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. direkter Link zum Artikel