Umweltministerium will mit Bilanztrick Erneuerbare Energien im Verkehr ausbremsen

VDB: Erneuerbaren Energien wird jede Entwicklungsmöglichkeit genommen

Die Verringerung von Emissionen der Erdölförderung (Upstream Emission Reduction, UER) soll die Mineralölindustrie nach einer neuen Verordnung des Bundesumweltministeriums auf die deutschen Klimaziele im Verkehr anrechnen dürfen. Damit hätten die eigentlich vorgesehenen Erneuerbaren Energien wie Biokraftstoffe, Elektromobilität und Wasserstoff  das Nachsehen.


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 „Es ist ausgesprochen dreist, dass Umweltministerin Hendricks einerseits den Verkehrssektor als Sorgenkind des Klimaschutzes bezeichnet und andererseits aktiv verhindert, dass dort mehr Erneuerbare Energien zum Einsatz kommen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Während die Bundesregierung Elektromobilität und Wasserstoffantriebe mit Milliardenbeträgen unterstützt, schlägt das Umweltministerium allen Ernstes vor, deren dauerhafte ordnungspolitische Förderung hierzulande abzuwürgen.“ Stattdessen sollten Emissionsminderungen von Erdöl berücksichtigt werden, das im Ausland gefördert und verbraucht wird und somit in keinerlei Kontakt zu Deutschland oder Europa steht. „Eine solche Anrechnung wäre eine Luftbuchung, um die deutsche Klimabilanz zu schönen!“

Der VDB kritisiert das Umweltministerium insbesondere dafür, dass es der Mineralölindustrie mit 1,75 Prozent eine so hohe Anrechenbarkeit für UER zuspricht, dass den Erneuerbaren Energien angesichts der unveränderten THG-Quotenhöhe von sechs Prozent ab 2020 jede Entwicklungsmöglichkeit genommen wird. Zudem hält es der Verband für problematisch, dass diese Anrechnung zeitlich unbegrenzt möglich ist, während nach der europäischen Vorgabe UER lediglich im Jahr 2020 angerechnet werden müssen. „Das Umweltministerium ist vor der Mineralölindustrie eingeknickt“, sagte Baumann. „Mit der geplanten Anrechnung von UER-Maßnahmen auf die THG-Quote ist es unmöglich, das 2030-Klimaziel der Bundesregierung im Verkehr zu erreichen.“ Er forderte, dass die Mineralölindustrie UER-Maßnahmen zusätzlich zu den bestehenden sechs Prozent Treibhausgasquote erfüllen muss, so wie es die europäische Richtlinie vorsieht. „Eine ambitionierte Klimapolitik würde beide Punkte angehen: die Treibhausgasminderung bei der Antriebsenergie und bei der Erdölförderung“, sagte Baumann.

Ab dem Jahr 2020 ist die Mineralölindustrie in Deutschland durch die Treibhausgas (THG)-Quote verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Kraftstoffe um sechs Prozent zu senken. Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf der neuen Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) dürfen die Mineralölkonzerne 1,75 Prozent mit UER-Maßnahmen erfüllen. Die übrigen 4,25 Prozent bleiben für emissionsarme Kraftstoffe und Antriebe wie E-Mobilität, Biokraftstoffe, Wasserstoff und Erdgas übrig. Die Verringerung von Emissionen der Erdölförderung hat ein großes Potential. Denn dabei tritt in großen Mengen methanhaltiges Begleitgas aus, das entweder abgefackelt (Flaring) oder in die Atmosphäre abgelassen wird (Venting). Die Mineralölindustrie fackelt weltweit jährlich eine Menge Methan ungenutzt ab, die etwa einem Drittel des gesamten europäischen Erdgasverbrauchs entspricht.

Für Biokraftstoffe ist eine aufwändige Bilanzierung der Treibhausgasemissionen mit umfassenden Kontrollmechanismen vorgeschrieben, wenn sie auf die deutsche THG-Quote angerechnet werden sollen. Entsprechende Regeln gibt es für UER nicht. Bisher können UER bereits im Rahmen des Europäischen Emissionshandels als Clean Development Mechanism (CDM)-Projekte angerechnet werden. Diese UER-Maßnahmen können nach dem Entwurf des Umweltministeriums auf die THG-Quote angerechnet werden, so dass zusätzliche Treibhausgaseinsparungen nicht zu erwarten sind. Es kommt lediglich zu Umbuchungen mit erheblichen finanziellen Mitnahmeeffekten, da die THG-Minderungskosten im Verkehr deutlich über dem CO2-Preis des Emissionshandels liegen.

Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB) direkter Link zum Artikel