Unzulässige Abschalteinrichtungen

Kommission gibt EU-Staaten Leitlinien an die Hand

Im Verfahren um unzulässige Abschalteinrichtungen bei Dieselautos hat die EU-Kommission heute (Donnerstag) den EU-Mitgliedstaaten Leitlinien zur besseren Überwachung von Abgasmanipulationen an die Hand gegeben. Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, verwies auf die unterschiedlichen Strategien der Autohersteller bei der Umgehung der Rechtsvorschriften.


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„Die nationalen Untersuchungen des Abgasskandals haben offen gelegt, dass zahlreiche Automobilhersteller Strategien verwenden, die die Abgasemissionen außerhalb der Testzyklen  erhöhen. Das ist illegal, sofern das in Ausnahmenfällen nicht technisch gerechtfertigt ist, und die Beweislast liegt  nun bei den Automobilherstellern“, sagte Bieńkowska.

Die Verwendung von Abschalteinrichtungen ist in der EU eindeutig verboten. Nur in Ausnahmefällen, wenn dadurch der Motor vor Beschädigung oder Beeinträchtigung geschützt wird, ist der Einsatz dieser Software erlaubt. Die Leitlinien helfen den Mitgliedstaaten dabei, die Rechtmäßigkeit der Methoden zur Abgasemissionsberechnung einzuordnen. Im Zuge des VW-Abgasskandals hatte die EU-Kommission Vorschläge für eine strengere Überwachung vorgelegt.

Weitere Informationen:

DAILY NEWS: Car emissions: Commission presents guidance for Member States to enforce ban on defeat devices

Informationen zu den Leitlinien

Fact Sheet: EU legislation on passenger car type approval and emissions standards

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland direkter Link zum Artikel