Verknüpfung des Umweltfußabdrucks

Umweltgutachterausschuss regt EU-Kommission zur stärkeren Verknüpfung des Umweltfußabdrucks mit EMAS an

Das Expertengremium für das europäische Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung – EMAS – legt in zwei Positionspapieren an die EU-Kommission Ideen vor, wie EMAS für die Glaubwürdigkeit und Kommunikation des Umweltfußabdrucks genutzt werden kann. Das Steering Committee diskutiert in seiner kommenden Sitzung die UGA-Positionspapiere.


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Mit ihrer Empfehlung für einen Umweltfußabdruck (Environmental Footprint - EF) zielt die EU-Kommission darauf ab, dem Markt zuverlässige und korrekte Messdaten und Informationen über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen zur Verfügung zu stellen. Der Umweltgutachterausschuss (UGA) begrüßt ausdrücklich das Bestreben der EU-Kommission, eine harmonisierte Bewertungsmethodik zu einem Bewertungs- und Berichtsinstrument über die relevanten Umweltwirkungen von Organisationen auszubauen. Zu dem Vorschlag der EU-Kommission hält der UGA zum einen eine Verbesserung der Anforderungen an Prüfer/innen für EF-Studien im Vergleich zur bisherigen Kommissionsempfehlung für geboten. Zum anderen sieht der UGA die EMAS-Umwelterklärung als ein geeignetes Kommunikationsvehikel an, um nach den geforderten Prinzipien die Ergebnisse von EF-Studien zu berichten.

EMAS-Umweltgutachter/innen als EF-Prüfer/innen

Wenn ein System wie der EF Vertrauen schaffen soll, muss es auch eine vertrauenswürdige Akkreditierung/Zulassung der Prüfer/innen aufweisen. Der UGA hat konkrete Vorschläge erarbeitet, wie die Anforderungen für die EF-Prüfer/innen nachzuschärfen sind, um den Wert von und das Vertrauen in die Environmental Footprints zu steigern.

Als Beispiel für ein erfolgreiches und gelungenes System bietet sich das Akkreditierungs-/Zulassungssystem von EMAS-Umweltgutachter/innen an, das eine externe Prüfung und Aufsicht beinhaltet. Umweltgutachter/innen bringen nachweislich die System- und Branchenkompetenz mit, die sie befähigen, EF-Studien zu prüfen und zu beurteilen. Sie haben bereits ein vertrauenswürdiges Akkreditierungs-/ Zulassungsverfahren durchlaufen und sind daher in ihrer Kompetenz für die Prüfung von EF-Studien glaubwürdiger. EMAS-Umweltgutachter/innen sind deshalb höher einzustufen als andere Auditoren/innen.

Die Nutzung des bewährten Kommunikationsvehikels „EMAS-Umwelterklärung“ für den Environmental Footprint

Die EMAS-Verordnung setzt bereits jetzt alle Prinzipien für die Kommunikation von EF-Ergebnissen bei der Erstellung von Umwelterklärungen um. Daher wäre die Nutzung der Umwelterklärung für die Berichterstattung zum organisationsbezogenen EF (OEF) ohne größeren Zusatzaufwand machbar.

Der UGA ist der Meinung, dass das Kommunikationsvehikel „EMAS-Umwelterklärung“ in jeder Sektorregel für den OEF (Organisation Environmental Footprint Sector Rules - OEFSR) als eine Option aufgeführt sein sollte. Daneben sind auch andere Kommunikationsvehikel denkbar; eine OEF-Kommunikation in Abhängigkeit von der Zielgruppe (B2B, B2C, Stakeholder z. B. öffentliche Verwaltung, NGO, Investoren) sollte nach Meinung des UGA ausgeschlossen sein.

Lesen Sie hier die UGA-Positionspapiere:

Der Umweltgutachterausschuss (UGA)

Der UGA ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums. Als Multi-Stakeholder-Forum führt der UGA unterschiedliche Interessengruppen im Bereich Umweltmanagement zusammen und setzt sich aktiv für die verlässliche Umsetzung und Verbreitung des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS ein. Aufgaben, Zusammensetzung und Zuständigkeiten des UGA sind im Umweltauditgesetz geregelt.

Der UGA hat 25 stimmberechtigte ehrenamtliche Mitglieder mit jeweils einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter aus den Interessensgruppen Unternehmen, Gewerkschaften, Umweltverbände Umweltgutachter sowie Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungen von Bund und Ländern. Die Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von den jeweiligen Bundesdachverbänden bzw. den zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden vorgeschlagen und vom Bundesumweltministerium für drei Jahre berufen. Sie unterliegen keinen Weisungen und sind ehrenamtlich tätig.

Die achte Berufungsperiode des UGA begann im Dezember 2016 und dauert bis Ende 2019. Jede Gruppe entsendet eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in den fünfköpfigen Vorstand. Dr. Marianne Schönnenbeck, Leiterin der Abteilung Forschung und Entwicklung/Umwelt der Rheinzink GmbH & Co. KG, ist die Vorsitzende des UGA. Ihre derzeitigen stellvertretenden Vorsitzenden sind Peter Fischer, Umweltgutachter und Inhaber der Peter Fischer Managementberatung, als Vertreter der Umweltgutachter und als Vertreter der Umweltverbände Dr. Joachim Nibbe, NaturFreunde Deutschlands e.V. Die weiteren stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaften und der Verwaltung stehen noch nicht fest.

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