VKU zur Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Aufwand und Nutzen passen nicht

Zurzeit findet im Bundesumweltministerium eine Anhörung zur Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft, statt. In der Novelle geht es um neue Anforderungen an die Schadstoffemissionen von industriellen und sonstigen Anlagen, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind, und deren Auswirkungen auf die Umwelt. Im Abfallbereich betrifft die TA Luft zum Beispiel Recyclinghöfe, Sortieranlagen, Deponien, Anlagen zur Kompostierung und Vergärung von Bioabfällen.


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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der an der Anhörung teilnimmt, äußert sich wie folgt zum Vorschlag des Bundesumweltministeriums: „Aufwand und Nutzen passen nicht zueinander. Die vielen Verschärfungen würden den Aufwand, Anlagen zu genehmigen, zu betreiben und zu überwachen, erheblich steigern. Demgegenüber steht allerdings kein angemessener Nutzen, um umweltrelevante Emissionen zu verringern oder zu vermeiden. Hier fehlen auch konkrete Folgeabschätzungen des Umweltministeriums. Zum Teil fehlen sogar die Begründungen für die vorgeschlagenen Änderungen.“

Einer der wichtigsten Kritikpunkte des VKU am Entwurf der Novelle sind die geplanten Grenz- und Richtwerte für die Methan-Restfreisetzung aus Anlagen zur Kompostierung und Vergärung von Bioabfällen: „Die Umsetzung dieser Pläne wäre ökonomisch und ökologisch kontraproduktiv. Sie wäre nur mit unverhältnismäßigen Kosten und unter Freisetzung von mehr Treibhausgasen an anderer Stelle möglich. Neben dem VKU haben auch fünf weitere Verbände in einem gemeinsamen Brief an das Umweltministerium ihre Kritikpunkte deutlich gemacht.

Hintergrund:

Die „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) ist eine Verwaltungsvorschrift auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Sie richtet sich direkt an die öffentlichen Behörden und ist für diese bindend. Weil Behörden die aufgeführten Anforderungen anwenden müssen, nehmen sie diese in ihre Genehmigungsbescheide für Anlagen auf.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel