Wirtschaftsministerin Rehlinger mahnt Korrekturen bei der Novellierung der Emissionshandelsrichtlinie an

Emissionshandel-Reform

Nach den gestrigen Beschlüssen zur Ausgestaltung des EU-Emissionshandels in der 4. Handelsperiode 2021 bis 2030 mahnt Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger deutliche Korrekturen an. Der im EU-Umweltministerrat getroffene Kompromiss müsse deutlich zugunsten der energieintensiven und außenhandelsabhängigen Grundstoffindustrien nachgebessert werden.


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 „Der von der maltesischen Ratspräsidentschaft vorbereitete Kompromiss berücksichtigt die Belange der Stahlindustrie nicht ausreichend“, betonte die Ministerin. Lediglich die Forderung des Umweltministerrates, den Verteilungsschlüssel für die Ausstattung der Industrie mit kostenlosen Emissionsrechten von 43 Prozent auf bis zu 45 Prozent zu erhöhen, gehe in die richtige Richtung. In den Ende März anlaufenden Verhandlungen zwischen Ministerrat und EU-Parlament müssten noch deutliche Änderungen am Richtlinientext vorgenommen werden. Rehlinger: „Nur so können zusätzliche Kostenbelastungen für die Industrie im internationalen Wettbewerb vermieden werden.“ Dazu gehöre es, die Zertifikatsausstattung des Produzierenden Gewerbes um fünf Prozentpunkte zu erhöhen.

Die Produktbenchmarks der Industrie müssten ohne Abstriche auf Grundlage der tatsächlichen Emissionen der 10 Prozent effizientesten Anlagen festgelegt und dabei auch die energetische Kuppelgasverwertung umfänglich berücksichtigt werden. Nicht zuletzt sei auch eine vollständige Strompreiskompensation für die Industrie erforderlich. „In all diesen Punkten stehen wir in einem engen und vertrauensvollen Austausch mit der Bundesregierung“, so die Ministerin.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland direkter Link zum Artikel