AWSH sichtet Biotonnen bei bundesweiter Kontrollaktion

AWSH sichtet Biotonnen bei bundesweiter Kontrollaktion
AWSH sichtet Biotonnen bei bundesweiter Kontrollaktion

Die Verunreinigung des Bioabfalls mit Plastik und anderem Restabfall gefährdet die Herstellung von Biokompost und ist ein Problem für die Umwelt. Zur Reduktion der Störstoffe starten 50 Städte und Kommunen vom 18. bis zum 29. September eine gemeinsame Kontrollaktion, an der sich die AWSH beteiligt. Fehlbefüllte Biotonnen werden von den Müllwerkern stehen gelassen.


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Sehr oft und in viel zu großen Mengen finden sich nicht nur biologische Abfälle, sondern vor allem auch Plastiktüten und Restabfall in den Biotonnen. Insbesondere kleine Plastik­bestandteile können nur schwer aussortiert werden. Damit wird es sehr aufwändig, Qualitätskom­post und saubere Energie herzustellen.

Offensichtlich fehlbefüllte Bio­tonnen im Kreis Stormarn und im Herzogtum Lauenburg bleiben also ungeleert und die entsprechenden Behälter werden mit einem roten Aufkleber gekennzeichnet.

In solchen Behältern müssen die Störstoffe bis zur nächsten Abfuhr entfernt werden. Wer nicht so lange warten kann, hat die Möglichkeit, sich einen kostenpflichtigen Grünabfallsack im Handel zu kaufen.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.wirfuerbio.de/kontrollaktion

Apropos Biotonne: Das darf hinein (in Maßen) – das darf nicht hinein 

So langsam kündigt sich der Herbst an und das erste Fallobst liegt längst unter den Bäumen. Einiges davon kann noch verwertet werden, vieles muss aber entsorgt werden. Dafür steht die Biotonne zur Verfügung. Aber: Fallobst in größeren Mengen kann sehr schwer werden. Manche mit Fallobst befüllte Behälter lassen sich kaum bewegen oder nehmen beim Schüttvorgang Schaden. Achten Sie bitte auf die Gewichtsobergrenze Ihrer Biotonne. Dabei sollte die 80 Liter Tonne nicht schwerer als 40kg und die 120 Liter Tonne nicht schwerer als 50kg sein. Die 240 Liter Tonne hat eine Gewichtsobergrenze von 80 Kg.

Viel Aufmerksamkeit bekommt in diesen Tagen auch der Buchsbaumzünsler bzw. dessen Raupe. Die richtet nämlich an den Buchsbäumen durch Kahlfraß erhebliche Schäden an. Oft stellen sich Hobbygärtner:innen nach einem Befall die Frage nach der richtigen Entsorgung.

Der befallene Schnitt des Buchsbaumes, betroffene Pflanzenteile oder gar Raupen und Eier dürfen nicht in der Biotonne entsorgt werden. Sie gehören in verschlossenen Plastiktüten in den Restabfall.

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH