Bund soll sich stärker bei Eisenbahninfrastruktur engagieren

Verkehr — Gesetzentwurf — hib 644/2023

Der Bund soll sich zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können.


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Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8288) zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) vor. Zudem soll er IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren können. Auch in Verkehrsstationen soll der Bund Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.

Die bisherige Fassung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes habe sich zunehmend als ein Investitionshemmnis erwiesen, heißt es in der Begründung der Gesetzesnovelle. Das zunehmende Alter und die hohe Auslastung der Einsenbahninfrastruktur mache sie störungsanfällig und unzuverlässig. Der Modernisierungsrückstau sei groß und seine Beseitigung dulde keinen Aufschub. Die Eisenbahninfrastruktur sei zu klein für die Aufnahme wesentlicher Anteile des Verkehrswachstums und das Erreichen der Klimaziele.

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