Umgang mit Künstlicher Intelligenz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 640/2023

Die von der EU-Kommission, der US-Regierung und von großen Technologieunternehmen geplante freiwillige Selbstverpflichtung im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen des sogenannten „AI Pact“ kann nach Ansicht der Bundesregierung hilfreich sein.


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Da es sich um eine Selbstverpflichtung handele, sei eine Beteiligung zwar nicht erforderlich, heißt es in der Antwort (20/8179) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7835) der Fraktion Die Linke.

Sie könne aber einen Beitrag zu einer schnelleren Erreichung der mit der KI-Verordnung verfolgten Ziele erbringen und zudem die Umsetzung zum Beginn der Anwendbarkeit der KI-Verordnung erleichtern. Es bestünden in Deutschland im Übrigen bereits Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung oder das Urheberrecht, denen die Anwendung von KI unterliege, heißt es in der Antwort weiter.

Der „AI Pact“ soll als freiwilliges Übereinkommen dabei helfen, künftige Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz vorzubereiten. Mit einer KI-Verordnung will die Europäische Union künstliche Intelligenz regulieren, um bessere Bedingungen für die Entwicklung und Nutzung der Technologie zu schaffen. Bis Ende 2023 soll eine Einigung darüber erzielt werden.

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