Bundesjustizministerium muss Standardsetzung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung neu regeln

Struktur und Mandat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee müssen an neue Bedarfe angepasst werden

Laut einem heute veröffentlichten Gutachten fehlt dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der aktuellen rechtliche Regelung sowohl zum Erlass von Empfehlungen, wie zur Anwendung dahingehender Vorschriften, als auch zur Vertretung der Bundesrepublik in internationalen Standardisierungsgremien eine eindeutige Rechtsgrundlage.


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„Unsere Kritik am DRSC wurde nun auch aus juristischer Sicht untermauert. Auch bei Gremien für die Standardisierung von Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt, dass ihre Form ihrer Funktion folgen muss. Um effizient Standards zu entwickeln, die der komplexen gesellschaftlichen Herausforderung der sozial-ökologischen Transformation gerecht werden, braucht es ein Gremium, in dem diverse Perspektiven und Kompetenzen abgebildet sind. Das Gremium muss zudem so gestaltet werden, dass Interessenkonflikte vermieden werden,“ sagt Lutz Weischer, Leiter des Berliner Büros der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch.

Das Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Günther sowie der simanovski - Kanzlei für faires Wirtschaften wurde von Germanwatch und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) in Auftrag gegebenen. Mit dem Gutachten wollen die auftraggebenden Organisationen einen konstruktiven Beitrag zur noch bis Freitag laufenden Verbändeanhörung des Bundesjustizministeriums leisten. In der Konsultation geht es um die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen neu regelt und in deren Rahmen auch das Handelsgesetzbuch (HGB) angepasst wird.

Bereits vor zwei Wochen hatten 16 Organisationen aus Zivilgesellschaft und Nachhaltigkeitswirtschaft in einem Offenen Brief gefordert, im Rahmen der derzeit erfolgenden HGB-Anpassungen Paragraph 342q zu ändern. Dieser regelt den Auftrag des DRSC. „Eine Anpassung des Paragraphen ist nötig, um eine solide gesetzliche Grundlage für nationale Standardsetzer im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen, die zu einer raschen Transformation und dem Gemeinwohl beiträgt“, so Weischer weiter.

Aktuell übernimmt das DRSC durch einen Auftrag des Bundesjustizministeriums die Verantwortung für die Rechnungslegung in Deutschland und vertritt die Bundesrepublik in dieser Sache auch nach außen. „Das Gutachten macht deutlich, dass sich aus diesem Mandat für die Rechnungslegung jedoch nicht automatisch das Mandat für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ergibt“, so David Ryfisch, Leiter des Bereichs Internationale Klimapolitik bei Germanwatch. „Die Neufassung des Paragraphen 342q sollte nun zum Anlass genommen werden, die Gesamtstruktur des DRSC zu überdenken und ein neues Mandat eines Beratungsgremiums für Nachhaltigkeitsberichterstattung an den Bedarfen einer zügigen Transformation auszurichten.“

Gutachten zum DRSC: https://www.germanwatch.org/de/90759 

Germanwatch e.V. direkter Link zum Artikel