Unregelmäßigkeiten im BMDV bei Wasserstoff-Förderung

Verkehr — Antwort — hib 244/2024

Weder dem Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Stefan Schnorr, noch Bundesminister Volker Wissing war die Freundschaft zwischen dem Abteilungsleiter Grundsatzangelegenheiten im BMDV und Vertretern des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellenverbands (DWV) vor dem Auftauchen der Vorwürfe möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Förderungen im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen durch Berichte des „Handelsblatts“ ab Juli 2023 bekannt.


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Erst Anfang August 2023 habe der vormalige Abteilungsleiter Grundsatz seine persönlichen Beziehungen zu Vertretern des DWV gegenüber der Hausleitung offengelegt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/10956) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/10598).

Ob eine Anzeigepflicht des vormaligen Abteilungsleiters Grundsatz gemäß Paragraf 21 Verwaltungsverfahrensgesetz begründet ist, sei Gegenstand der aktuell laufenden Untersuchung, schreibt die Regierung. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Der Paragraf 21 Verwaltungsverfahrensgesetz enthält der Antwort zufolge einen allgemeinen Rechtsgrundsatz. Danach dürften Bedienstete dann in einem Verfahren nicht tätig werden, „wenn aufgrund persönlicher oder sachlicher Interessenkollision nicht gewährleistet ist, dass sie objektiv und neutral entscheiden können“. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, seien die betroffenen Bediensteten zur Anzeige bei der Behördenleitung verpflichtet. Diese entscheide im Anschluss über das Ausscheiden aus dem Verfahren.

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