GGSC - Organisation der Abfallwirtschaft [GGSC]

Urteil vom 16.09.2015

Das VG Hannover hat mit Urteil vom 16.09.2015 (Az.: 7 A 6561/13) entschieden, dass im konkreten Einzelfall Unzuverlässigkeit als Grund der Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis angeführt werden darf.

 Berlin, 28.10.2015

Gesetz zur Regelung der Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, wonach Beistandsleistungen nur dann nicht der Umsatzsteuer unterfallen, wenn sie auf öffentlich-rechtlicher Vereinbarung beruhen und nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen und entsprechend der Positionierung im Koalitionsvertrag wurde nunmehr ein Gesetzesvorhaben zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beschlossen, welches die Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) regelt.

 Berlin, 01.10.2015

Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, wonach Beistandsleistungen nur dann nicht der Umsatzsteuer unterfallen, wenn sie auf öffentlich-rechtlicher Vereinbarung beruhen und nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen und entsprechend der Positionierung im Koalitionsvertrag wurde nunmehr ein Gesetzesvorhaben zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beschlossen, welches die Umsatzsteuerpflicht juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) regelt. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

 Berlin, 30.09.2015

Immer wieder werden die Verwaltungsgerichte angerufen, um die Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen durch Behörden zu erreichen

Zwei jüngere Entscheidungen des VG Hannover und des VG Oldenburg geben Anlass, sich mit der Frage, wann ein Unterlassungsanspruch besteht, erneut auseinanderzusetzen.

 Berlin, 09.09.2015

Mitwirkung des Abfallbesitzers bei Bereitstellung von Müllbehältern und Sperrmüll zumutbar, wenn Grundstück wegen Unfallverhütungsvorschriften nicht angefahren werden kann

Die Einrichtung von grundstücksfernen Bereitstellungsplätzen für Abfallbehälter sorgt immer wieder für Streit zwischen Entsorgungsträger und Anschluss- bzw. Benutzungspflichtigen. Die Festlegung solcher Plätze und die damit verbundene Mitwirkungspflicht des Ab-fallbesitzers sind jedoch in einer Vielzahl der Fälle aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gerechtfertigt. Auch das VG Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 16.06.2015 einen Eilantrag gegen die Festsetzung von Abholplätzen zur Leerung von Abfallbehältern und Abholung von Sperrmüll abgelehnt.

 Berlin, 17.08.2015

VG Düsseldorf:

Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 03.07.2015 – Az.: 26 K 5211/13 – entschieden, dass juristischen Personen des Privatrechts grundsätzlich kein Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW) zukommt. In dem Verfahren ging es um einen Informationszugang nach § 4 Abs. 1 IFG NRW.

 Berlin, 05.08.2015

ElektroG verabschiedet

Nachdem der Bundestag am 2.7.2015 die Neufassung des ElektroG verabschiedet hatte,stimmte der Bundesrat am 10.7.2015 zu. Damit sind nun die zentralen Verfahrensschritte geschafft. 

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf des BMUB hat der Bundestag verschiedene Änderungen beschlossen. Für die Umsetzung durch die örE relevant ist dabei u.a. eine Änderung im Falle des Optierens:

 Berlin, 27.07.2015

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 08.06.2015 (Az.: VGH N 18/14) entschieden, dass die Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben mit der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie der Landesverfassung unvereinbar und damit nichtig, die Kommunalreform als solche allerdings verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

 Berlin, 24.06.2015

Auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht über den Verweis in § 173 VwGO auf die ZPO die Möglichkeit, eine Mediation durchzuführen

In dem daher anwendbaren § 278 ZPO ist vorgesehen, dass das Gericht die Parteien für einen Güteversuch vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter, einen sog. Güterichter, verweisen kann. Der Güterichter ist gemäß § 278 Abs. 5 Satz 2 ZPO befugt, alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einzusetzen.

 Berlin, 19.06.2015

Kompostierungsanlage

Unter Bezugnahme auf die TA Luft kann eine Behörde auch für Kompostierungsanlagen, von denen nur geringe oder vernachlässigbare Geruchsbelästigungen ausgehen, nachträglich die Einhausung anordnen und den Einbau eines Biofilters vorschreiben. Für sich betrachtet begründet die Tatsache, dass die Anlage bislang als geruchsarm wahrgenommen worden ist, nach Auffassung des Gerichts noch keine Atypik, die eine Ausnahmeregelung von der TA Luft nach sich ziehen kann.

 Berlin, 11.06.2015

Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Das OVG Lüneburg hat sich in seiner Entscheidung mit den Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Wertstoffcontainern im öffentlichen Straßenraum befasst (Urteil vom 19.02.2015, Az.: 7 LC 63/13).

 Berlin, 11.05.2015

Kein Anspruch auf (teilweise) Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei unterdurchschnittlichem „Abfallanfall“

Nach einem Urteil des VG Schwerin (20.11.2014, Az.: 4 A 887/13) reicht es für einen erfolgreichen Antrag auf die Reduzierung des Behältervolumens nicht aus, wenn in dem konkreten Haushalt weniger Abfall als durchschnittlich anfällt. Im zu entscheidenden Fall hatte die Abfallwirtschaftssatzung ein Mindestvolumen von 20 l pro Einwohner und Person vorgegeben.

 Berlin, 17.04.2015

BVerwG bestätigt Kostentragung

Ein Abfallentsorger, der die rechtlichen Vorgaben für die Zwischenlagerung von Abfall- und Recyclingstoffen und den Betrieb seiner Anlage nicht einhält, muss im Brandfall die Kosten des Feuerwehreinsatzes zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16.03.2015 (Az.: 6 B 63.14) das vorgehende Urteil des VGH Baden-Württemberg bestätigt.

 Berlin, 09.04.2015

Verwertung von Bioabfall

[GGSC] hat für das Baden-Württembergische Umweltministerium ein Gutachten zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Verwertung Bioabfall angefertigt. Der Umweltminister Franz Untersteller hat dieses Gutachten nunmehr am Donnerstag den 26.02.2015 in Stuttgart vorgestellt.

 Berlin, 17.03.2015

Vertragscontrolling bei Entsorgungsverträgen

Auch bei Entsorgungsverträgen sollte auf ein sorgfältiges Vertragscontrolling geachtet werden. Zwar endet mit dem Zuschlag das Vergabeverfahren. Der damit abgeschlossene Entsorgungsvertrag gehört jedoch nicht dauerhaft in die Schublade, sondern in regelmäßigen Abständen auf den Schreibtisch.

 Berlin , 28.01.2015

Interkommunale Kooperation zur Verwertung von Bioabfall

Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg hat [GGSC] ein Gutachten zu den Kooperationsmöglichkeiten bei der Verwertung von Bioabfall erarbeitet. Das Gutachten wird den interessierten Landkreisen zur Kenntnis gegeben und dient als Grundlage für die Auswahl, Erneuerung und Optimierung der Kooperation bei der Verwertung von Bioabfällen.

 Berlin , 28.01.2015

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Seit längerem wird kontrovers über die Umsatzsteuerpflichtigkeit von Leistungen der öffentlichen Hand diskutiert. Seit Juni 2014 liegt nunmehr ein Gesetzesvorschlag der Finanzstaatssekretäre von Bund und Ländern vor. Das Umsatzsteuerprivileg bei Beistandsleistungen und interkommunaler Kooperation würde so grundsätzlich erhalten bleiben.

 Berlin , 28.01.2015

Neues GKG Brandenburg in Kraft getreten

Am 12.07.2014 ist das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr.32, S. 1) in Kraft getreten, mit dem die Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (bisher: GKG, neu: GKGBbg) vollständig neu gefasst wurden.

 Berlin , 28.01.2015

Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes ist am 3. Juli 2014 in Kraft getreten. Hierdurch wurden u.a. die Anforderungen an die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte modifiziert, Regelungen zur Getrenntsammlung von (Bio-)Abfällen und zur Gebührengestaltung aufgenommen und die Zuständigkeit für die Anzeigeverfahren gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen geklärt (nähere Informationen finden Sie u.a. hier).

 Berlin , 28.01.2015