GGSC
ordnungsgemäße Durchführung von Sammlungen
Das Land Rheinland-Pfalz hat als einziges Bundesland noch ein sog. Sammlungsgesetz, nach dem u.a. dann ein Sammlungsverbot erlassen werden kann, wenn keine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlung gegeben ist. Dies ist z.B. bei unzutreffenden oder irreführenden Angaben zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken der Fall (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 02.07.2014, Az.: 7 B 10257/14.OVG).
§ 62 KrWG
Eine nicht angezeigte gewerbliche Sammlung ist nach § 62 KrWG zu untersagen (VG Koblenz, Urt. vom 29.07.2014, Az.: 4 K 251/14.KO; a.A. z.B. VG Bremen, Beschl. v. 25.06.2013, Az.: 5 V 2112/12). Zugleich äußert sich das VG Koblenz zur Trägerschaft von Sammlungen bei vorgeblichen Beauftragungen Dritter.
Altkleider-Container
Auch wenn dies nicht ausdrücklich angeordnet ist, kann sich die Verpflichtung zur Beseitigung der vom Sammler aufgestellten Altkleider-Container aus der von der zuständigen Behörde angeordneten Sammlungsuntersagung ergeben (BayVGH, Beschl. v. 07.07.2014, Az.: 20 CS 14.1179).
Ausnahmevorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG
Beruft sich eine gewerbliche Sammlerin auf die Erfüllung der gesetzlichen Ausnahmevorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 4 KrWG, so ist sie hierfür im vollen Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr dann, wenn die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll (BayVGH, Beschl. v. 28.07.2014, Az.: 20 CS 14.1313).
Bundesverfassungsgericht bestätigt „Altpapierurteil“ des Bundesverwaltungsgerichts
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit seinem „Altpapierurteil“ im Jahr 2009 zunächst Rechtsklarheit im Hinblick auf die umstrittene Frage zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen geschaffen hatte, gab es in der Folgezeit immer wieder Stimmen in der Literatur und auch in der Rechtsprechung, die diese höchstrichterliche Entscheidung in Zweifel gezogen haben.
Unterfällt der Kabinenabfall eines Flugzeuges der Tierkörperbeseitigung?
Ein Reinigungsunternehmen begehrte im einstweiligen Rechtsschutz die Feststellung, dass es sich bei den im Rahmen der Reinigung der Flugzeugkabinen anfallenden Abfällen nicht um Abfälle handelt, die unter die Regelungen zur Tierkörperbeseitigung fallen.
Vorgehen gegen schwer zu ermittelnde Störer
Fragen des Störerbegriffs bzw. der Störerauswahl gehören zu den „Klassikern“ des allgemeinen Verwaltungsrechts. Gerade im Abfallrecht, etwa bei den möglichen Adressaten einer Entsorgungsverfügung, kommt regelmäßig eine Mehrzahl von möglichen Störern in Betracht.
Gewerbliche Sammlungen – Weitere Anmerkungen aus der Praxis
Das Thema „gewerbliche Sammlungen“ nimmt breiten Raum ein. Aus der Beratung und Vertretung von örE und zuständigen Behörden in Auseinandersetzungen um gewerbliche Sammlungen sollen weitere Hinweise gegeben werden.
Fehlender Verwertungsnachweis als Untersagungsgrund
Eine „ordnungsgemäße und schadlose Verwertung“ setzt der Ausnahmetatbestand der gewerblichen Sammlung voraus. Entsprechend sind Träger der Sammlung für die Anzeige verpflichtet zur „Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege gewährleistet wird“.
Kostenerstattung für die Sicherstellung von Altkleidercontainern
Illegal aufgestellte Sammelcontainer für Alttextilien sind für viele Kommunen ein Dauerärgernis. Das OVG NRW hat mit Berufungsurteil vom 16.06.2014 (Az.: 11 A 2816/12) nunmehr bestätigt, dass die Kostenerstattung für die Sicherstellung eines Sammelcontainers nicht nur dann rechtmäßig ist, wenn eine unerlaubte Sondernutzung vorliegt, sondern im Einzelfall auch wegen einer fortdauernden Beeinträchtigung von Grundeigentum gerechtfertigt sein kann.
Vorgehen gegen illegal aufgestellte Altkleidercontainer
Bundesweit sind Gemeinden im Kampf gegen illegal aufgestellte Altkleidercontainer aktiv und gehen gegen die Aufsteller vor. Auf welcher (straßen-)rechtlichen Grundlage dies zu geschehen hat, entscheidet zwar stets das jeweils einschlägige Landesrecht, doch können typische Situationen unterschieden werden. [GGSC] erläutert, worauf es im Einzelnen ankommt.
Störerauswahl im Umwelt- und insbesondere Abfallrecht
Entscheidungsträger in Behörden müssen im Rahmen ihrer Ermessensausübung nicht nur Überlegungen zur Wahl der geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahme zur Gefahrenabwehr anstellen, sondern auch die Entscheidung treffen, gegen wen eine Verfügung zu richten ist.
OLG Stuttgart bestätigt: Kein Eigentum der Systembetreiber
Systembetreiber erlangen kein Eigentum an Verpackungen, die über eine kommunale Sammlung miterfasst werden. Bereits im Januar konnte [GGSC] für seine Mandantschaft ein entsprechendes Urteil des LG Ravensburg erwirken. Diese seit Langem von [GGSC] vertretene Rechtsauffassung ist nun abermals durch das OLG Stuttgart mit Berufungsurteil vom 28.10.2014 (Az.: 12 U 28/14) bestätigt worden.
Einführung der Biotonne und Satzungsanpassung
Hat sich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entschlossen, die Biotonne rechtzeitig zum 01.01.2015 einzuführen, gilt es, die Satzungslage rechtzeitig an diese Neuerung anzupassen. Naturgemäß bedeutet dies, dass die Kommune sich vorher über die Rahmenbedingungen der Einführung bereits vergewissert hat.
PPK-Verträge und Systembetreiber
Die existenzielle (Dauer-)Krise der Systembetreiber, die acht Monate nach Beginn des Kalenderjahres stolz verkünden, eine Verständigung über die Finanzierungslücke für 2014 gefunden zu haben, sollte auch erneuter Anlass für operativ tätige Kommunen sein, ihre PPK-Verträge mit den Systembetreibern zu prüfen.
Vertragscontrolling bei Entsorgungsverträgen
Auch bei Entsorgungsverträgen sollte auf ein sorgfältiges Vertragscontrolling geachtet werden. Zwar endet mit dem Zuschlag das Vergabeverfahren. Der damit abgeschlossene Entsorgungsvertrag gehört jedoch nicht dauerhaft in die Schublade, sondern in regelmäßigen Abständen auf den Schreibtisch.
Interkommunale Kooperation zur Verwertung von Bioabfall
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg hat [GGSC] ein Gutachten zu den Kooperationsmöglichkeiten bei der Verwertung von Bioabfall erarbeitet. Das Gutachten wird den interessierten Landkreisen zur Kenntnis gegeben und dient als Grundlage für die Auswahl, Erneuerung und Optimierung der Kooperation bei der Verwertung von Bioabfällen.
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Seit längerem wird kontrovers über die Umsatzsteuerpflichtigkeit von Leistungen der öffentlichen Hand diskutiert. Seit Juni 2014 liegt nunmehr ein Gesetzesvorschlag der Finanzstaatssekretäre von Bund und Ländern vor. Das Umsatzsteuerprivileg bei Beistandsleistungen und interkommunaler Kooperation würde so grundsätzlich erhalten bleiben.
Neues GKG Brandenburg in Kraft getreten
Am 12.07.2014 ist das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr.32, S. 1) in Kraft getreten, mit dem die Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (bisher: GKG, neu: GKGBbg) vollständig neu gefasst wurden.
Änderung des Brandenburgischen Abfallgesetzes
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes ist am 3. Juli 2014 in Kraft getreten. Hierdurch wurden u.a. die Anforderungen an die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte modifiziert, Regelungen zur Getrenntsammlung von (Bio-)Abfällen und zur Gebührengestaltung aufgenommen und die Zuständigkeit für die Anzeigeverfahren gewerblicher und gemeinnütziger Sammlungen geklärt (nähere Informationen finden Sie u.a. hier).
Schuldner von Grundbesitzabgaben bei Wohnungseigentümergemeinschaften?
Das Konstrukt der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) stellt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als Gläubiger von Abfall-, Entwässerungs- oder Straßenreinigungsgebühren immer wieder vor die Frage der Auswahl des richtigen Gebührenschuldners: